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Wählbarkeitsbescheinigung
Leistungsbeschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Was sollte ich noch wissen?
An wen muss ich mich wenden?
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Lea-Marie Macht
- Frau Katja ReitzBereichsleiterin 22
- Frau Larissa Wagner