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Verwaltungsgebühren

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Verwaltungsgebühren

Die Stadt erhebt aufgrund verschiedener Rechtsgrundlagen für einzelne Amtshandlungen oder sonstige Verwaltungstätigkeiten in Selbstverwaltungsangelegenheiten oder bei Weisungsaufgaben, die sie auf Veranlassung oder überwiegend im Interesse einzelner vornimmt, Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen).


Allgemeine Verwaltungsgebühren entnehmen Sie bitte der gültigen  Verwaltungskostensatzung

Gebühren Meldewesen

Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses

13,00 €

Meldebescheinigung (Aufenthaltsbescheinigung,
zusätzliche Meldebestätigung) je Bescheinigung

10,00 €

Melderegisterauskunft je Einwohner

10,00 €

Pass- und Personalausweiswesen
Ausstellung eines Passes für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben
(Gültigkeit: 10 Jahre)

70.00 €

Ausstellung eines Passes für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
(Gültigkeit: 6 Jahre)

37,50 €

Ausstellung eines Passes mit 48 Seiten zuzügl.

22,00 €

Ausstellung eines Passes mit 48 Seiten im Expressverfahren
zuzügl.

32,00 €

Austellung eines vorläufigen Reisepasses

26,00 €

Ausstellung eines Personalausweises für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben

37,00 €

Ausstellung eines Personalausweises für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

22,80 €

Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises

10,00 €

Änderung eines Passes oder vorläufigen Passes 

6,00 €

Ausstellung eines vorläufigen Passes, 
außerhalb der behördlichen Dienstzeit

doppelte
Gebühr

Vornamensänderung

120,00 €

Gewerbewesen

Bescheinigungen nach § 15 Abs. 1 der
Gewerbeordnung (An-, Um- u. Abmeldungen)

8,00

Entgegennahme einer Gewerbeanzeige

28,00 €

Auskunft aus dem Gewerberegister

13,00 €

Antrag auf Erteilung eines Auszuges aus
dem Gewerbezentralregister

13,00 €

Ausstellung einer Reisegewerbekarte (unbefristet) für natürliche Personen

300,00 €

Ausstellung einer Reisegewerbekarte (unbefristet) für juristische Personen

350,00 €

Nachträge in Reisegewerbekarte
(z. B. Ergänzung der Handelsgegenstände)

30 bis 60 €

Zweitschrift einer Reisegewerbekarte

30,00 €

Erteilung einer Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten,
die mit einer den Spielausgang beeinflussenden techn.
Vorrichtung ausgestattet sind und die Möglichkeit eines
Gewinns bieten (§ 33 c Abs. 1 GewO)

150,00 bis
7.500,00 €

Erteilung einer Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellortes,
(§ 33 c Abs. 3 GewO)

50,00 bis
300,00 €

Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines
ähnlichen Unternehmens (§ 33 i Abs. 1 GewO)

150,00 bis
3.400,00 €

Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb des
Bewachungsgewerbes (§ 34 Abs. 1 GewO)

300,00 bis
1.700,00 €

Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb des Geschäftes
eines Pfandleihers (§ 34 Abs. 1 GewO)

300,00 bis
1.400,00 €

Erteilung einer Erlaubnis zur Versteigerung fremder beweglicher Sachen, fremder Grundstücke oder fremder Rechte (§ 34 b Abs. 1GewO) für natürliche Personen

300,00 €

Erteilung einer Erlaubnis zur Versteigerung fremder beweglicher Sachen, fremder Grundstücke oder fremder Rechte (§ 34 b Abs. 1GewO) für juristische Personen

350,00 €

Gaststättenwesen

Anzeige gemäß § 3 HGastG

25,00 €

Bescheinigung - Erlaubnis gemäß § 3 HGastG

10,00 €

Bescheinigung - Zuverlässigkeitsprüfung gemäß § 3 HGastG

7,50 €

Ergebnis - Zuverlässigkeitsprüfung gemäß § 3 HGastG

10,00 €

Anzeige gemäß § 6 HGastG

30,00 €

Vorverlegung des Beginns oder Hinausschieben des Endes der Sperrzeit für ein Gaststättengewerbe oder eine öffentliche Vergnügungsstätte nach § 4 SperrV

122,00 €

Festsetzung allgemeiner Ausnahmen nach § 3 SperrzeitVO

gebührenfrei

Volksfeste und Märkte

Festsetzung eines Volksfestes
bei einmaliger Festsetzung pro Tag (§ 60 b Abs. 2 i.V.m. § 69 Abs. 1 S. 1GewO) nach Zeitaufwand mind.

140,00 €

Festsetzung eines Wochen-, Spezial- oder Jahrmarktes
bei einmaliger Festsetzung pro Tag(§ 69 Abs. 1 S. 1 i. V.m. § 67, 68 GewO) nach Zeitaufwand mind.

140,00 €

Festsetzung eines Volksfestes
bei einmaliger Festsetzung pro Tag(§ 69 Abs. 1 i.V.m. § 65 GewO) nach Zeitaufwand mind.

140,00 €

Änderung und Aufhebung der Festsetzung nach Zeitaufwand mind.

30,00 €

Untersagung der Teilnahme an einer Veranstaltung nach Zeitaufwand mind.

60,00 €

Fundrecht

Aufbewahrung einer Fundsache

10,00 €


 Gebührenverzeichnis

zur Ausgestaltung der Rahmengebühr (10,20-767,00 Euro) nach der GebOSt Ziffer 261 und 399 werden für Anordnungen nach § 45 Abs. 6 StVO über Maßnahmen der Unternehmer an Arbeitsstellen ab dem 01.07.2026 folgende Gebühren erhoben:

ab 01.07.2026

 

Gebühr setzt sich aus den folgenden Bestandteilen (a, b. c, d) zusammen, die addiert werden

 

a) Zeitraum

 

1 – 3 Tage                                                                             

Bis zu 2 Wochen                                                                   

Bis zu 1 Monat                                                                      

Jeder weitere Monat                                                              

(maximaler Zeitraum: ½ Jahr)        

 

                                                  

b) Art der Maßnahme

 

nur Beschilderung                  

Jagd                                                                                       

Sperrungen auf Geh- oder Radwegen                                   

Sperrungen im Fahrbahnbereich                   

Sperrungen im Fahrbahnbereich u. auf Geh- oder Radwegen

 

Vollsperrung…

  • Ohne Umleitung
  • mit innerörtlicher Umleitung                                    
  • mit überörtlicher Umleitung

             

Buslinie betroffen

Verlegung einer Haltestelle zusätzlich

Anordnung eines zentralen Müllsammelplatzes

 

c) sonstiges

 

fehlender oder nicht anwendbarer Verkehrszeichenplan 

bzw. Umleitungsplan (Erstellung durch die Behörde)

je angefangene ¼ Stunde

 

Nachforderung von fehlenden Unterlagen oder Angaben im Antrag

 

Vorabbesprechungen oder Ortstermine inkl. Fahrtzeit je angefangene ¼ Stunde

 

d) Auslagen für außerordentlichen Aufwand

 

Kilometergeld (0,60 €/km)

Kopierkosten (0,20 €/Seite)

 

 

 

 

 

 

 

40,00 €

60,00 €

100,00 €

100,00 €

 

 

 

 

 

25,00 €

5,60 €

50,00 €

70,00 €

90,00 €

 

 

100,00 €

150,00 €

200,00 €

 

20,00 €

20,00 €

20,00 €

 

 

 

20,00 €

 

 

 

20,00 €

 

20,00 €

 

 

 

 

0,60 €/km

0,20 €/Seite

 

Straßenverkehrswesen

Gebührenverzeichnis

zur Ausgestaltung der Rahmengebühr (10,20-767,00 Euro) nach der GebOSt Ziffer 261 und 399 werden für Anordnungen nach § 45 Abs. 6 StVO über Maßnahmen der Unternehmer an Arbeitsstellen ab dem 01.07.2026 folgende Gebühren erhoben:

 


Gebühr setzt sich aus folgenden Bestandteilen (a, b, c, d)
zusammen, die addiert werden.
 
a) Zeitraum

1-3 Tage






Straßensperrung nach § 45 StVO: Die Gebühr setzt sich zusammen aus folgenden Positionen, die addiert werden.

Zur Ausgestaltung der Rahmengebühr (10,20-767,00 Euro) nach der GebOSt Ziffer 261 und 399 werden für Anordnungen nach § 45 Abs. 6 StVO über Maßnahmen der Unternehmer an Arbeitsstellen ab dem 01.07.2024 folgende Gebühren erhoben:


1 bis 3 Tage

40,00 €

bis zu 2 Wochen

60,00 €

bis zu 1 Monat

80,00 €

jeder weitere Monat (maximaler Zeitraum: 1 Jahr)

80,00 €

Sperrungen auf Geh- oder Radwegen

40,00 €

Sperrungen im Fahrbahnbereich

60,00 €

Vollsperrung ohne Umleitung

40,00 €

Vollsperrung mit innerörtlicher Umleitung

60,00 €

Vollsperrung mit überörtlicher Umleitung

120,00 €

Buslinien betroffen

20,00 €

Verlegung einer Haltestelle zusätzlich

20,00 €

fehlender oder nicht anwendbarer Verkehrszeichen- bzw. Umleitungsplan
(Erstellung durch die Behörde) je angefangene ¼ Stunde

20,00 €

Vorabbesprechungen oder Ortstermine inkl. Fahrtzeit je angefangene ¼ Stunde

20,00 €

Ausgenommene Sonderfälle: Private Straßenfeste

15,00 €

Entscheidung über Ausnahme von einer Vorschrift der STVO
je Ausnahmetatbestand und je Fahrzeug / Person (weitere Gebühren - siehe
entsprechende Gebührenordnung)

10,00 € bis
750,00 €

Kilometergeld (Stand: 21.02.2022 = 0,60 €/km

0,60 €

Kopierkosten (derzeit: 0,20 €/Seite)

0,20 €

 

ab 01.07.2026

 

Gebühr setzt sich aus den folgenden Bestandteilen (a, b. c, d) zusammen, die addiert werden

 

a) Zeitraum

 

1 – 3 Tage                                                                             

Bis zu 2 Wochen                                                                   

Bis zu 1 Monat                                                                      

Jeder weitere Monat                                                              

(maximaler Zeitraum: ½ Jahr)        

 

                                                  

b) Art der Maßnahme

 

nur Beschilderung                  

Jagd                                                                                       

Sperrungen auf Geh- oder Radwegen                                   

Sperrungen im Fahrbahnbereich                   

Sperrungen im Fahrbahnbereich u. auf Geh- oder Radwegen

 

Vollsperrung…

  • Ohne Umleitung
  • mit innerörtlicher Umleitung                                    
  • mit überörtlicher Umleitung

             

Buslinie betroffen

Verlegung einer Haltestelle zusätzlich

Anordnung eines zentralen Müllsammelplatzes

 

c) sonstiges

 

fehlender oder nicht anwendbarer Verkehrszeichenplan 

bzw. Umleitungsplan (Erstellung durch die Behörde)

je angefangene ¼ Stunde

 

Nachforderung von fehlenden Unterlagen oder Angaben im Antrag

 

Vorabbesprechungen oder Ortstermine inkl. Fahrtzeit je angefangene ¼ Stunde

 

d) Auslagen für außerordentlichen Aufwand

 

Kilometergeld (0,60 €/km)

Kopierkosten (0,20 €/Seite)

 

 

 

 

 

 

 

40,00 €

60,00 €

100,00 €

100,00 €

 

 

 

 

 

25,00 €

5,60 €

50,00 €

70,00 €

90,00 €

 

 

100,00 €

150,00 €

200,00 €

 

20,00 €

20,00 €

20,00 €

 

 

 

20,00 €

 

 

 

20,00 €

 

20,00 €

 

 

 

 

0,60 €/km

0,20 €/Seite

 

 

ab 01.07.2026

 

Gebühr setzt sich aus den folgenden Bestandteilen (a, b. c, d) zusammen, die addiert werden

 

a) Zeitraum

 

1 – 3 Tage                                                                             

Bis zu 2 Wochen                                                                   

Bis zu 1 Monat                                                                      

Jeder weitere Monat                                                              

(maximaler Zeitraum: ½ Jahr)        

 

                                                  

b) Art der Maßnahme

 

nur Beschilderung                  

Jagd                                                                                       

Sperrungen auf Geh- oder Radwegen                                   

Sperrungen im Fahrbahnbereich                   

Sperrungen im Fahrbahnbereich u. auf Geh- oder Radwegen

 

Vollsperrung…

  • Ohne Umleitung
  • mit innerörtlicher Umleitung                                    
  • mit überörtlicher Umleitung

             

Buslinie betroffen

Verlegung einer Haltestelle zusätzlich

Anordnung eines zentralen Müllsammelplatzes

 

c) sonstiges

 

fehlender oder nicht anwendbarer Verkehrszeichenplan 

bzw. Umleitungsplan (Erstellung durch die Behörde)

je angefangene ¼ Stunde

 

Nachforderung von fehlenden Unterlagen oder Angaben im Antrag

 

Vorabbesprechungen oder Ortstermine inkl. Fahrtzeit je angefangene ¼ Stunde

 

d) Auslagen für außerordentlichen Aufwand

 

Kilometergeld (0,60 €/km)

Kopierkosten (0,20 €/Seite)

 

 

 

 

 

 

 

40,00 €

60,00 €

100,00 €

100,00 €

 

 

 

 

 

25,00 €

5,60 €

50,00 €

70,00 €

90,00 €

 

 

100,00 €

150,00 €

200,00 €

 

20,00 €

20,00 €

20,00 €

 

 

 

20,00 €

 

 

 

20,00 €

 

20,00 €

 

 

 

 

0,60 €/km

0,20 €/Seite

 

 

ab 01.07.2026

 

Gebühr setzt sich aus den folgenden Bestandteilen (a, b. c, d) zusammen, die addiert werden

 

a) Zeitraum

 

1 – 3 Tage                                                                             

Bis zu 2 Wochen                                                                   

Bis zu 1 Monat                                                                      

Jeder weitere Monat                                                              

(maximaler Zeitraum: ½ Jahr)        

 

                                                  

b) Art der Maßnahme

 

nur Beschilderung                  

Jagd                                                                                       

Sperrungen auf Geh- oder Radwegen                                   

Sperrungen im Fahrbahnbereich                   

Sperrungen im Fahrbahnbereich u. auf Geh- oder Radwegen

 

Vollsperrung…

  • Ohne Umleitung
  • mit innerörtlicher Umleitung                                    
  • mit überörtlicher Umleitung

             

Buslinie betroffen

Verlegung einer Haltestelle zusätzlich

Anordnung eines zentralen Müllsammelplatzes

 

c) sonstiges

 

fehlender oder nicht anwendbarer Verkehrszeichenplan 

bzw. Umleitungsplan (Erstellung durch die Behörde)

je angefangene ¼ Stunde

 

Nachforderung von fehlenden Unterlagen oder Angaben im Antrag

 

Vorabbesprechungen oder Ortstermine inkl. Fahrtzeit je angefangene ¼ Stunde

 

d) Auslagen für außerordentlichen Aufwand

 

Kilometergeld (0,60 €/km)

Kopierkosten (0,20 €/Seite)

 

 

 

 

 

 

 

40,00 €

60,00 €

100,00 €

100,00 €

 

 

 

 

 

25,00 €

5,60 €

50,00 €

70,00 €

90,00 €

 

 

100,00 €

150,00 €

200,00 €

 

20,00 €

20,00 €

20,00 €

 

 

 

20,00 €

 

 

 

20,00 €

 

20,00 €

 

 

 

 

0,60 €/km

0,20 €/Seite

 

Personenbeförderung, Sondernutzung, sonstiges Ordnungsrecht

Personenbeförderung

Siehe Gebührenordnung

Sondernutzung

Siehe in vorhandener Satzung

Sonstiges Ordnungsrecht


Bescheinigung über Seuchenfreiheit, Unbedenklichkeit,
Desinfektion, Herkunftsgebiete oder Ursprungszeugnis
nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften ohne Untersuchung (§ 17 Abs. 1 Nr. 3 Tierseuchengesetz)

20,00 €

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