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Beschaffenheit des Trinkwassers in Hungen
Beschaffenheit des Trinkwassers in Hungen
Wir als Stadtwerke sind verpflichtet, Ihnen ein einwandfreies Lebensmittel zu liefern - regelmäßige Untersuchungen über die verlässliche Qualität zu dokumentieren, die rund um die Uhr den heimischen Hahn erreicht.
In Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien sind die einzuhaltenden Grenz- und Richtwerte für die Wasserinhaltsstoffe festgelegt. Gemäß § 45 der Trinkwasserverordnung informieren die Stadtwerke Hungen jährlich über die Beschaffenheit des Trinkwassers.
Grenzwerte sind höchstzulässige Konzentrationen bestimmter Stoffe im Trinkwasser. Die Werte sind so bemessen, dass die menschliche Gesundheit auch bei lebenslangem Trinkwassergenuss nicht geschädigt werden kann. Das ist in der vorgenannten Trinkwasserverordnung (TrinkwV) fest verankert.
Bei der Trinkwasserproduktion müssen gegebenenfalls Aufbereitungsstoffe verwendet werden, je nachdem, ob das Rohwasser etwa aus Oberflächenwasser oder aus Grundwasser gefördert wird. Dabei müssen die eingesetzten Aufbereitungsstoffe den strengen Vorgaben der Trinkwasserverordnung entsprechen. Es gilt das Minimierungsgebot: Es werden nur so wenig Stoffe eingesetzt, wie nötig sind, um die Trinkwasserqualität zu sichern.
Innerhalb der gesetzlichen Vorgaben kann sich die Beschaffenheit des gelieferten Trinkwassers ändern, z. B. durch jahreszeitlich oder niederschlagsbedingte sowie sonstige Schwankungen der Rohwasserqualität, oder durch Reaktion in den Versorgungsleitungen. Eine Haftung aufgrund der Analyseangaben muss daher ausgeschlossen werden. Bis zu Ihrem Wasseranschluss (Hauptabsperrvorrichtung) garantieren wir als Wasserversorger für die Qualität des Trinkwassers. Die Hausinstallation und der Erhalt der Trinkwasserqualität im Gebäude fällt in den Zuständigkeitsbereich des Hauseigentümers. Für die Werkstoffauswahl der Hausinstallation muss daher der Rat eines Fachinstallateurs eingeholt werden
Die Versorgung mit Trinkwasser wird durch die Stadtwerke Hungen in fünf Versorgungsgebiete unterteilt:
- Hungen
- Villingen, Nonnenroth, Trais-Horloff und Utphe
- Bellersheim und Obbornhofen
- Steinheim
- Langd, Rabertshausen und Rodheim
Die Unterteilung der Versorgungsgebiete ist zum einen in der Eigenförderung von Trinkwasser durch die Lage der Brunnen begründet und zum anderen durch den Einkauf des Trinkwassers bei der OVAG.
In der nebenstehenden Aufstellung können Sie die aktuellen chemischen, physikalischen und organischen Paramater aus den Versorgungsgebieten entnehmen.
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