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Informationen zur Einbringung der Haushaltssatzung


Wenn die Verwaltung den Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan als Anlage in einer Arbeitsvorlage fertig gestellt hat, befasst sich der Magistrat in einer Sitzung damit. Er berät die Vorlage eingehend, ändert sie ggf. ab und stellt sodann den Entwurf der Haushaltssatzung fest.

Der Magistrat legt anschließend der Stadtverordnetenversammlung den Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vor. Dies geschieht in einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung. Man nennt diesen Vorgang auch die "Einbringung". Sie wird mit einer ausführlichen mündlichen Begründung durch den Bürgermeister eingeleitet.

Die Stadtverordnetenversammlung überweist sodann den Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan zur eingehenden Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss. Daneben kann die Stadtverordnetenversammlung den Entwurf der Haushaltssatzung auch an andere Ausschüsse zur Beratung überweisen. Damit ist die Einbringung abgeschlossen.

Der Magistrat hat nunmehr den Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan als Anlage unverzüglich nach der Vorlage an die Gemeindevertretung, spätestens am 12. Tag vor der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung, an 7 Tagen öffentlich auszulegen. Nach § 97 (2) HGO ist der Entwurf der Haushaltssatzung bekanntzumachen und öffentlich auszulegen.

Für jeden Interessenten muss an 7 Tagen die Möglichkeit bestehen, den Entwurf einzusehen. Der Öffentlichkeit wird damit Gelegenheit gegeben, sich über die Vorstellungen des Magistrates zur Haushaltswirtschaft zu informieren und ggf. auch Anregungen zu geben oder Bedenken zu äußern.

Der Haupt- und Finanzausschuss bzw. die Ausschüsse beraten den Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan als Anlage in öffentlichen Sitzungen und bereiten für die Stadtverordnetenversammlung eine Empfehlung zur Beschlussfassung vor.
Sobald der Haupt- und Finanzausschuss bzw. die Ausschüsse ihre Beratung abgeschlossen haben, berät die Stadtverordnetenversammlung wieder in öffentlicher Sitzung über den Entwurf der Haushaltssatzung und den Haushaltsplan. Der Ausschussvorsitzende / die Ausschussvorsitzende berichtet über das Ergebnis der Beratungen in den Ausschüssen und gibt die Empfehlung des Ausschusses auf Annahme bzw. Änderung des Entwurfs bekannt.

Die Stadtverordnetenversammlung berät und beschließt über die vorgeschlagenen Änderungen, die auch in dieser Sitzung noch beantragt werden können. Nach Abschluss der Beratung erfolgt die Schlussabstimmung über die Haushaltssatzung. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung erfolgt mit einfacher Mehrheit.

Nach der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung wird die Haushaltssatzung vom Magistrat ausgefertigt. Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan als Anlage wird sodann vom Magistrat der Aufsichtsbehörde zur Kenntnisnahme bzw. Genehmigung vorgelegt. Enthält die Haushaltssatzung genehmigungspflichtige Teile, so müssen diese genehmigt werden. Anschließend erfolgt die Bekanntmachung und öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung.

Allgemeines zur Haushaltssystematik


Mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2009 wurde erstmalig in der Stadt Hungen ein Haushaltsplan nach der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik vorgelegt. Kern des neuen kommunalen Rechnungs- und Steuerungssystems ist die drei Komponentenrechnung, bestehend aus der Finanzrechnung, der Vermögensrechnung (Bilanz) sowie der Ergebnisrechnung. Dies bedeutet, dass das Rechnungswesen zukünftig den Ressourcenverbrauch verursachungsgerecht in einer Periode berücksichtigt.
Als Kernstück sind hier die Abschreibungen zu nennen, die im Laufe der Periode als Aufwand zu verbuchen sind. Die Kameralistik war nur darauf ausgerichtet den Geldverbrauch eines Jahres darzustellen.

Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) sieht ab dem 01.01.2009 für alle Kommunen im Lande Hessen die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Verwaltungsbuchführung (Kameralistik) mit den Elementen einer Vermögensbuchführung sowie die Erstellung einer Bilanz vor. Als alternative Möglichkeit sieht die Hessische Gemeindeordnung die Einführung der Doppik (Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der kaufmännischen Buchführung DOPPIK - DOPPelte Buchführung In Konten) mit der Erstellung einer Bilanz vor.

Bei der Doppik werden die notwendigen Daten zur Erstellung des Jahresabschlusses, der Bilanz, bereits unterjährig im Rahmen der Buchführung erfasst. Im Gegensatz zu der Verwaltungsbuchführung werden nur ca. 70 % der notwendigen Daten über das Jahr gesammelt, die Bilanz ist mit großem Aufwand händisch nachzuarbeiten. Nach inzwischen mehreren durchgeführten Umfragen vieler Institute beabsichtigen nur wenige Kommunen auf die Verwaltungsbuchführung umzustellen.

Die Stadt Hungen hat sich bereits mit der Änderung der Hauptssatzung am 19. Mai 2005 zur Einführung der doppischen Haushaltswirtschaft zum 1.1.2009 entschieden.


Auszug aus der Hauptsatzung der Stadt Hungen:

§ 6 a Haushaltswirtschaft
Auf die Haushaltswirtschaft der Stadt Hungen finden nach den gesetzlichen Zeitvorgaben gemäß § 92 Abs. 3 HG0 die Grundsätze der doppelten Buchführung (kommunale Doppik) Anwendung. Es gelten im Übrigen die §§ 114 a bis 114 u HGO.

Doppische Gliederung


1. Neuer Haushaltsplan
Der doppische Haushaltsplan gliedert sich in einen

  • Ergebnishaushalt und
  • Finanzhaushalt.

Der Ergebnishaushalt enthält die für das Ressourcenaufkommen und den Ressourcenverbrauch notwendigen Größen Erträge und Aufwendungen. Im Finanzhaushalt werden Einzahlungen und Auszahlungen abgebildet.

2. Teilhaushalte
Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt werden in Teilhaushalte gegliedert.

3. Produktorientierte Gliederung
Die Teilhaushalte sind nach vorgegebenen Produktbereichen (funktionale Gliederung) oder nach der örtlichen Organisation (institutionelle Gliederung) produktorientiert zu gliedern. Ziele der produktorientierten Gliederung sind verbesserte Informationen über folgende Fragen:

  • Welche Leistungen/Produkte werden erbracht?
  • Mit welchem Aufwand werden sie erbracht?
  • Welchen Umfang (Leistungskennzahl) und ggf. welche Qualität haben die Leistungen?
  • Für wen werden die Leistungen erbracht?
  • Welches Ziel soll erreicht werden?

4. Wahlrecht zwischen funktionaler oder institutioneller Gliederung
Das Recht zwischen einem nach vorgegebenen Produktbereichen oder nach der örtlichen Organisation produktorientiert gegliederten Haushalt zu wählen, räumt den Kommunen erstmals die Möglichkeit ein, über die Gliederung des Haushalts eigenverantwortlich zu entscheiden. Mit einer (zulässigen) organisatorischen Gliederung kann mehr Transparenz und Steuerungsqualität für die Entscheidungsträger erreicht werden: Der Rat entscheidet über einen Haushaltsplan, der Aufgaben und Zuschnitte der örtlichen Organisationseinheiten (z.B. Fachbereiche, Dezernate) und das dafür vorgesehene Budget ausweist, also alle entscheidungsrelevanten Informationen für die jeweilige Organisationseinheit zusammenhängend und übersichtlich darstellt. Verantwortung für Aufgabenerledigung, Ressource und Budget bilden eine Einheit. Das setzt allerdings voraus, dass die Kommune zuvor ihre Verwaltung entsprechend strukturiert hat; Organisationseinheit, Produkt-/Aufgabenbereich und Budget müssen übereinstimmen, andernfalls lassen sich eindeutige politische und administrative Abgrenzungen für die Fach- und Ressourcenverantwortung nur unter großen Schwierigkeiten vornehmen. Bei fehlender Übereinstimmung ist die funktionale Gliederung eindeutig zu bevorzugen.
Der Haushalt der Stadt Hungen gliedert sich produktorientiert nach der örtlichen Organisation.

5. Kontenrahmen
Die kameralistische Gruppierung nach Hauptgruppen, Gruppen, Untergruppen wird durch einen verbindlichen Kontenrahmen, bestehend aus Kontenklassen, Kontengruppen, Kontenart, Konto und Unterkonto, ersetzt.

Bestandteile des Haushaltsplanes


Der Haushaltsplan besteht aus:
1) dem Gesamthaushalt
2) den Teilhaushalten und
3) dem Stellenplan

Zu 1)
Der Gesamthaushalt besteht aus dem Gesamtergebnis- und dem Gesamtfinanzhaushalt.
Der Gesamthaushalt ist eines der wichtigsten Bestandteile des neuen Rechnungswesens. In dem Gesamtergebnishaushalt werden die Erträge und Aufwendung des kommenden Haushaltsjahres dargestellt. Der Gesamtergebnishaushalt ist vergleichbar mit der Gewinn- und Verlustrechnung bei privaten Unternehmen.
Im Gesamtfinanzhaushalt werden die Ein- und Auszahlungen des Jahres berücksichtigt. Der Gesamtfinanzhaushalt gibt einen Überblick über den Finanzmittelbestand der Kommune zum Beginn und Ende des Haushaltsjahres, über die Notwendigkeit Fremdmittel aufzunehmen sowie die vorgesehenen Mittel für die Investitionen.

Zu 2)
Im vorliegenden Haushaltsplan werden die Teilhaushalte nach § 4 Abs. 1 GemHVO Doppik nach Produkten abgebildet. Jeder Teilhaushalt ist ein Budget.
Die in den Produkten notwendigen Kennzahlen sowie die Leistungsziele zur Steuerung der Zielvorgaben sind in der Produktbeschreibung entsprechend dargestellt.

Der bisherige Vermögenshaushalt wurde durch den Gesamtfinanzhaushalt ersetzt. Der bisherige Verwaltungshaushalt wurde durch den Gesamtergebnishaushalt ersetzt.

Untergliedert werden der Finanzhaushalt sowie der Ergebnishaushalt in Teilhaushalte.

Innerhalb der Teilhaushalte wurden Produkte gebildet. Jeder Teilhaushalt bildet hier auf gesetzlicher Grundlage ein Budget.

Die gegliederten Produktgruppen und Produkte können aus dem Produktplan der Stadt Hungen entnommen werden.

Wichtigstes Merkmal ist, und das ist die Besonderheit für das Land Hessen, dass die finanzstatistischen Merkmale nach § 4 Abs. 2 Satz 2 bedient werden müssen.

Mit Aufstellung des Haushaltsplanes für das Jahr 2009 wurde dies gewährleistet.

Haushaltspläne & Haushaltsreden

Bitte beachten: Es gilt das gesprochene Wort. Es handelt sich bei den hier veröffentlichten Haushaltsreden um Redemanuskripte und nicht um Protokolle.

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