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Haushalt und Finanzen
Haushalt

Digitaler Haushalt Hungen
Hier finden Sie viele gut aufbereitete Informationen zum Haushalt der Schäferstadt
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Informationen zur Einbringung der Haushaltssatzung
Wenn die Verwaltung den Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan als Anlage in einer Arbeitsvorlage fertig gestellt hat, befasst sich der Magistrat in einer Sitzung damit. Er berät die Vorlage eingehend, ändert sie ggf. ab und stellt sodann den Entwurf der Haushaltssatzung fest.
Der Magistrat legt anschließend der Stadtverordnetenversammlung den Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vor. Dies geschieht in einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung. Man nennt diesen Vorgang auch die "Einbringung". Sie wird mit einer ausführlichen mündlichen Begründung durch den Bürgermeister eingeleitet.
Die Stadtverordnetenversammlung überweist sodann den Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan zur eingehenden Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss. Daneben kann die Stadtverordnetenversammlung den Entwurf der Haushaltssatzung auch an andere Ausschüsse zur Beratung überweisen. Damit ist die Einbringung abgeschlossen.
Der Haupt- und Finanzausschuss bzw. die Ausschüsse beraten den Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan als Anlage in öffentlichen Sitzungen und bereiten für die Stadtverordnetenversammlung eine Empfehlung zur Beschlussfassung vor.
Sobald der Haupt- und Finanzausschuss bzw. die Ausschüsse ihre Beratung abgeschlossen haben, berät die Stadtverordnetenversammlung wieder in öffentlicher Sitzung über den Entwurf der Haushaltssatzung und den Haushaltsplan. Der Ausschussvorsitzende / die Ausschussvorsitzende berichtet über das Ergebnis der Beratungen in den Ausschüssen und gibt die Empfehlung des Ausschusses auf Annahme bzw. Änderung des Entwurfs bekannt.
Die Stadtverordnetenversammlung berät und beschließt über die vorgeschlagenen Änderungen, die auch in dieser Sitzung noch beantragt werden können. Nach Abschluss der Beratung erfolgt die Schlussabstimmung über die Haushaltssatzung. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung erfolgt mit einfacher Mehrheit.
Nach der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung wird die Haushaltssatzung vom Magistrat ausgefertigt. Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan als Anlage wird sodann vom Magistrat der Aufsichtsbehörde zur Kenntnisnahme bzw. Genehmigung vorgelegt. Enthält die Haushaltssatzung genehmigungspflichtige Teile, so müssen diese genehmigt werden. Anschließend erfolgt die Bekanntmachung und öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung.
Allgemeines zur Haushaltssystematik
Mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2009 wurde erstmalig in der Stadt Hungen ein Haushaltsplan nach der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik vorgelegt.
Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) sieht ab dem 01.01.2009 für alle Kommunen im Lande Hessen die Haushaltswirtschaft nach der Doppik (Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der kaufmännischen Buchführung DOPPIK - DOPPelte Buchführung In Konten) mit der Erstellung einer Bilanz vor.
Bei der Doppik werden die notwendigen Daten zur Erstellung des Jahresabschlusses, der Bilanz, bereits unterjährig im Rahmen der Buchführung erfasst.
Die Stadt Hungen hat sich bereits mit der Änderung der Hauptssatzung am 19. Mai 2005 zur Einführung der doppischen Haushaltswirtschaft zum 1.1.2009 entschieden.
Grundlagen der Stadt Hungen zur Haushaltswirtschaft:
Auf die Haushaltswirtschaft der Stadt Hungen finden nach den gesetzlichen Zeitvorgaben gemäß § 92 Abs. 3 HGO die Grundsätze der doppelten Buchführung (kommunale Doppik) Anwendung. Es gelten im Übrigen die §§ 114 a bis 114 u HGO.
Doppische Gliederung
1. Neuer Haushaltsplan
Der doppische Haushaltsplan gliedert sich in einen
- Ergebnishaushalt und
- Finanzhaushalt.
Der Ergebnishaushalt enthält die für das Ressourcenaufkommen und den Ressourcenverbrauch notwendigen Erträge und Aufwendungen. Im Finanzhaushalt werden Einzahlungen und Auszahlungen abgebildet.
2. Teilhaushalte
Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt werden in Teilhaushalte gegliedert.
3. Produktorientierte Gliederung
Die Teilhaushalte sind nach vorgegebenen Produktbereichen (funktionale Gliederung) oder nach der örtlichen Organisation (institutionelle Gliederung) produktorientiert zu gliedern. Ziele der produktorientierten Gliederung sind verbesserte Informationen über folgende Fragen:
- Welche Leistungen/Produkte werden erbracht?
- Mit welchem Aufwand werden sie erbracht?
- Welchen Umfang (Leistungskennzahl) und ggf. welche Qualität haben die Leistungen?
- Für wen werden die Leistungen erbracht?
- Welches Ziel soll erreicht werden?
4. Produktbereichsbezogene Gliederung
Die korrekte Zuordnung einzelner kommunaler Leistungen zu den betreffenden Produktbereichen und -gruppen ist essenziell für die Umsetzung wesentlicher Ziele des doppischen Haushaltsrechts: Sowohl die Aufwertung der Transparenz als auch die Verbesserung der politisch-strategischen Steuerung sind auf korrekte Verbuchungen angewiesen. Die Stadt Hungen orientiert sich am Produktbuch nach der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO).
Das Produktbuch soll für die Kommunen bei der Zuordnung ihrer Aufgaben bzw. Produkte zu den Produktbereichen und Produktgruppen eine Hilfestellung sein. Den Gemeinden, Städten und Landkreisen wird dringend empfohlen, sich bei der Zuordnung ihrer Aufgaben bzw. Produkte zu den Produktbereichen und Produktgruppen an den Erläuterungen des Produktbuchs zu orientieren (Ziffer 2 der Hinweise zu § 4 GemHVO).
Die richtige Zuordnung einzelner Leistungen zu den Produktgruppen erleichtert Kennzahlenvergleiche und damit das Lernen vom anderen. Eine auf- und ausgebaute Interne Leistungsverrechnung ist dazu ebenso absolut notwendig. In der jüngeren Vergangenheit tritt ein weiteres Argument für korrekte Verbuchungen verstärkt in den Vordergrund: Landesprogramme mit monetärer Relevanz für die Kommunen greifen immer häufiger auf die Finanzstatistik zurück, etwa beim Kommunalen Schutzschirm. Die Zielgenauigkeit der Programme wird daher auch von der Frage der korrekten Datenmeldung tangiert. Besonders wichtig sind korrekt gemeldete Daten für den bedarfsorientierten Kommunalen Finanzausgleich. Er ermittelt den Bedarf über Daten der Jahresrechnungsstatistik.
5. Kontenrahmen
Die kameralistische Gruppierung nach Hauptgruppen, Gruppen, Untergruppen wird durch einen verbindlichen Kontenrahmen, bestehend aus Kontenklassen, Kontengruppen, Kontenart, Konto und Unterkonto, ersetzt.
Bestandteile des Haushaltsplanes
Der Haushaltsplan besteht aus:
1) dem Gesamthaushalt
2) den Teilhaushalten und
3) dem Stellenplan
Zu 1)
Der Gesamthaushalt besteht aus dem Gesamtergebnis- und dem Gesamtfinanzhaushalt.
Der Gesamthaushalt ist eines der wichtigsten Bestandteile des neuen Rechnungswesens. In dem Gesamtergebnishaushalt werden die Erträge und Aufwendung des kommenden Haushaltsjahres dargestellt. Der Gesamtergebnishaushalt ist vergleichbar mit der Gewinn- und Verlustrechnung bei privaten Unternehmen.
Im Gesamtfinanzhaushalt werden die Ein- und Auszahlungen des Jahres berücksichtigt. Der Gesamtfinanzhaushalt gibt einen Überblick über den Finanzmittelbestand der Kommune zum Beginn und Ende des Haushaltsjahres, über die Notwendigkeit Fremdmittel aufzunehmen sowie die vorgesehenen Mittel für die Investitionen.
Zu 2)
Im vorliegenden Haushaltsplan werden die Teilhaushalte nach § 4 Abs. 1 GemHVO-Doppik nach Produkten abgebildet. Jeder Teilhaushalt bildet ein Budget.
Die in den Produkten notwendigen Kennzahlen sowie die Leistungsziele zur Steuerung der Zielvorgaben sind in der Produktbeschreibung entsprechend dargestellt.
Untergliedert werden der Finanzhaushalt sowie der Ergebnishaushalt in Teilhaushalte.
Innerhalb der Teilhaushalte wurden Produkte gebildet. Jeder Teilhaushalt bildet hier auf gesetzlicher Grundlage ein Budget.
Die gegliederten Produktgruppen und Produkte können aus dem Produktplan der Stadt Hungen entnommen werden.
Wichtigstes Merkmal ist, und das ist die Besonderheit für das Land Hessen, dass die finanzstatistischen Merkmale nach § 4 Abs. 2 Satz 2 GemHVO-Doppik bedient werden müssen.
Mit Aufstellung des Haushaltsplanes für das Jahr 2009 wurde dies gewährleistet.
Haushaltspläne & Haushaltsreden
Bitte beachten: Es gilt das gesprochene Wort. Es handelt sich bei den hier veröffentlichten Haushaltsreden um Redemanuskripte und nicht um Protokolle.
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