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Wählbarkeitsbescheinigung
- Leistungsbeschreibung- Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind. 
- Was sollte ich noch wissen?- Für weitere Informationen: 
An wen muss ich mich wenden?
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Lea-Marie Macht
- Frau Katja ReitzBereichsleiterin 22
- Frau Larissa Wagner
