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Vertretungsberechtigung Stadtwerke Hungen

Der Magistrat der Stadt Hungen gibt die Vertretungsberechtigung und den Umfang der Vertretungsbefugnis für den Eigenbetrieb Stadtwerke Hungen gem. § 3 Abs. 5 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) wie folgt bekannt:

Frau Heike Strack (Kaufmännische Betriebsleiterin) und Herr Zeljko Ostrek (Technischer Betriebsleiter) werden gem. § 3 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetztes bevollmächtigt, die Stadt Hungen, Eigenbetrieb Stadtwerke Hungen, bei allen Geschäften – insbesondere Verträgen – bis zu einem Wert von 50.000,00 € gemeinsam zu vertreten, rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und zu unterzeichnen.

Hungen, 18.08.2026

gez. Wengorsch

Bürgermeister