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Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Hungen

Aufgrund der §§ 5, 60 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Februar 2026 (GVBl. 2026 Nr. 8) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hungen am 03.09.2026 folgende

3. Änderung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Hungen

beschlossen:

Artikel 1
§ 19 Abs. 3 wird aufgehoben. Die bisherigen Absätze 4 und 5 werden zu Absätzen 3 und 4. Der nachstehend aufgeführte § 19 lautet nun wie folgt: 

§ 19 Sitzungsordnung, Sitzungsdauer

(1) Während der Sitzungen ist es untersagt, im Sitzungsraum zu rauchen oder alkoholische Getränke zu sich zu nehmen.

(2) Tonaufzeichnungen im Sitzungsraum sind grundsätzlich nur als Hilfsmittel der Schriftführung für die Anfertigung der Sitzungsniederschrift erlaubt. Andere Tonaufzeichnungen sowie Film- und Fernsehaufnahmen durch die Medien sind nur erlaubt, wenn dies in der Hauptsatzung entsprechend geregelt ist.

(3) Die Sitzungen beginnen in der Regel um 20.00 Uhr und enden um 22.30 Uhr. Die laufende Beratung oder Entscheidung eines Verhandlungsgegenstandes wird abgeschlossen. Unerledigte Verhandlungsgegenstände setzt die oder der Vorsitzende vorrangig auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung.

(4) Wird eine Sitzung auf Antrag oder durch die oder den Vorsitzenden unterbrochen, so ist sie spätestens am nächsten Tag fortzusetzen.
Ist dies nicht möglich, muss die Sitzung vertagt werden. Zu dieser Sitzung ist neu einzuladen.

Artikel 2
Diese Änderung tritt am Tage nach der Beschlussfassung in Kraft.

Hungen, 22.09.2026
gez. Büttel
Stadtverordnetenvorsteher