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Bauleitplanung der Stadt Hungen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Dammweg 13“
Bekanntmachung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) – Inkrafttreten des Bebauungsplans
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hungen hat in Ihrer Sitzung am 11.06.2026 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Dammweg 13“ in der Fassung vom 06.05.2026 mit textlichen Festsetzungen, Hinweisen, Begründung sowie Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 10 BauGB i.V.m. § 12 BauG als Satzung beschlossen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Dammweg 13“ und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Dammweg 13“ hat eine Größe von ca. 2.500 m² und befindet sich in zentraler Lage der Kernstadt unmittelbar östlich des Stadtzentrums am Dammweg. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der Bekanntmachung beigefügt.
Die Wohnbaugenossenschaft Horlofftal eG plant, auf dem bereits mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstück zum Zweck der Schaffung von bezahlbaren Wohnraum, ein weiteres Mehrfamilienhaus zu errichten. Anlass und Zielsetzung des Bebauungsplans besteht darin, das Planungsrecht für die geplante Wohnbebauung mit Lagerflächen zu schaffen.
Vorgesehen ist die Errichtung eines dreigeschossigen Gebäudes mit Lagerflächen im Erdgeschoss und 8 barrierefreien Wohnungen im 1. und 2. Obergeschoss. Insgesamt sollen 650 m² Wohnfläche sowie 245 m² Lagerfläche für den Vorhabenträger zur Lagerung für Materialien zur Instandhaltung und Renovierung des genossenschaftlichen Wohnungsbestandes entstehen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Dammweg 13“ wurde als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Der Bebauungsplan kann einschließlich Begründung sowie Vorhaben- und Erschließungsplan im Rathaus der Stadt Hungen, Kaiserstraße 7, 35410 Hungen, Fachbereich Bauordnung und Planung während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 bis 12:30, Dienstag von 13:30 bis 16:30 sowie Donnerstag von 14:00 -18:00) eingesehen werden.
Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangen. Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB und § 6a Abs. 2 wird der Bebauungsplan mit der Begründung ergänzend in das Internet eingestellt. Die Unterlagen stehen auf der Internetseite der Stadt Hungen (https://www.hungen.de/umwelt-stadtentwicklung/infrastruktur/rechtskraeftige-bebauungsplaene/) und über das zentrale Internetportal der Bauleitplanung in Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/) zur Einsichtnahme bereit.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39–42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, ein nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlicher Fehler oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn diese innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Hungen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.
Hungen, 04.08.2026
Magistrat der Stadt Hungen
gez.Rainer Wengorsch
Bürgermeister


