Rathaus Rückansicht mit Sommerblumen
Haupt, Ulrike, © T. Bathge

rATHAUS & Politik

Bauleitplanung der Stadt Hungen, Kernstadt

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hungen hat am 04.02.2026 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kleinrotfeld/Herrenacker“ - 1. Ergänzung und Erweiterung sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Hungen beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Betroffen sind die Flurstücke 21tlw., 48/24tlw. und 184 in der Gemarkung Hungen, Flur 4. Die Fläche wird über die Königsberger Straße erschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und für die FNP-Änderung wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedelung und Sicherung eines Gewerbestandortes, sodass die ansässige Bau- und Kunstschlosserei vollständig den Standort nutzen kann. Hierdurch kann eine räumliche Erweiterung und langfristige Sicherung des Unternehmens erfolgen. Das Verfahren soll als Bebauungsplan im zweistufigen Regelverfahren inklusive Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren erfolgen. Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes. Es erfolgt ein Parallelverfahren im Sinne des § 8 Abs.3 BauGB.

Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kleinrotfeld / Herrenacker“ – 1. Ergänzung und Erweiterung sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Genordet, ohne Maßstab

Die Aufstellung der o.g. Bauleitplanverfahren erfordern eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes bzw. der FNP-Änderung zu integrieren.

Gemäß § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen die Planvorentwürfe der Bauleitplanungen einschließlich Begründungen zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit vom

Donnerstag, dem 12.11.2026 - Freitag, dem 18.12.2026 einschließlich

in der Stadtverwaltung der Stadt Hungen, Kaiserstraße 7, 35410 Hungen, Zimmer EG07 während der allgemeinen Dienststunden sowie nach Vereinbarung öffentlich aus, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

Die Planunterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Stadt unter „https://www.hungen.de“ (Rubrik: Umwelt & Stadtentwicklung/Bebauungspläne im Verfahren) eingesehen und heruntergeladen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Hinweise zur Planung während der Dienststunden oder nach Vereinbarung schriftlich oder zu Protokoll vorgebracht werden. Die Stellungnahmen können auch per E-Mail (beteiligung@fischer-plan.de) abgegeben werden.

Die Stadt Hungen hat in Verbindung mit einem privaten Vorhabenträger gemäß § 4b BauGB das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.


Hungen, 03.11.2026

Magistrat der Stadt Hungen

gez. Rainer Wengorsch

Bürgermeister