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Zum Rundschreiben "Mangelhafte Hausinstallation"
Zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes haben wir aufgrund der Menge der nicht ordnungsgemäßen Wasserzähleranlagen ein allgemeines Schreiben an alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer versendet, damit etwaige Missstände an den Anlagen, von den Eigentümer/innen noch vor dem kommenden Zählerwechsel eigens behoben werden können
Hiermit sollte nicht jede Wasserzähleranlage als grundsätzlich mangelbehaftet dargestellt werden, vielmehr sollte mit dem Schreiben darauf hingewiesen werden, dass die entsprechenden Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer die Möglichkeit haben eventuelle Mängel an Ihrer Hausinstallation durch einen "eigenen" Installateur beheben zu lassen, da sonst die Korrektur durch das von uns beauftragte Fachunternehmen vorgenommen wird und eventuell unnötige Kosten entstehen, die vermeidbar wären.
Zum Ende des Schreibens haben wir darauf hingewiesen, wenn Ihre Installation in Ordnung ist, dass dieses Schreiben als gegenstandslos betrachtet werden kann:
Bitte überprüfen Sie Ihre Wasserzähleranlage. Bei kompletter Installation (Zählerbügel / Zählermontageplatte (ZMP) sowie Rückflussverhinderer (KFR-Ventil) ist diese Aufforderung hinfällig.
Sollten Ihnen das Schreiben suggeriert haben, dass Ihre Wasserzähleranlage grundsätzlich mangelbehaftet ist, bitten wir das zu entschuldigen.


