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Strandbar am Inheidener See: Stadt setzt auf Erhalt und rechtssichere Perspektive

In den vergangenen Tagen hat eine Petition zum Erhalt der Strandbar am Inheidener See für öffentliche Aufmerksamkeit gesorgt. Hintergrund sind festgestellte ordnungsrechtliche sowie bauliche Verstöße, die in Teilen der Öffentlichkeit zu dem Eindruck geführt haben, die Stadt beabsichtige eine Schließung der Strandbar. Dies entspricht nicht den Tatsachen. Die von der Stadt und anderen zuständigen Stellen durchgeführten Überprüfungen resultieren zum Teil aus Hinweisen und Anzeigen Dritter, so dass entsprechende Handlungen zwingend erforderlich waren.

„Ziel ist ausdrücklich nicht die Schließung, sondern die Sicherstellung, dass alle geltenden rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Die Strandbar stellt ein wichtiges touristisches Angebot dar, das von der Stadt ausdrücklich begrüßt und grundsätzlich unterstützt wird. Wir wissen um die Bedeutung der Strandbar für Bürgerinnen und Bürger sowie für den Tourismus in unserer Stadt. Uns ist es wichtig dieses Angebot langfristig zu erhalten, allerdings auf einer rechtssicheren Grundlage“, erklärt Bürgermeister Wengorsch. „Die Betreiber können sich dabei unserer Unterstützung sicher sein. Gleichzeitig ist es unerlässlich, dass sie die notwendigen Schritte eigenverantwortlich umsetzen.“

In Bezug auf die ordnungsrechtlichen Vorgaben wurden bereits erste Maßnahmen durch die Betreiber umgesetzt. Die Stadt wird die Einhaltung dieser Vorgaben weiterhin begleiten und kontrollieren. Hinsichtlich der baulichen Situation liegt die Zuständigkeit bei der Bauaufsicht des Landkreises Gießen. Hier kann die Stadt nur Hilfestellungen geben, die erforderlichen Gespräche und mögliche Antragstellungen liegen in der Verantwortung der Inhaber und Betreiber.

Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 3.02 „Wochenendgebiet Inheidener/- Trais-Horloffer See ist die Kioskfläche als Sondergebiet „Kiosk/Schank- und Speisewirtschaft“ festgesetzt. Da die zulässige maximale Grundfläche des Kiosk von 125 m² nicht unerheblich überschritten ist, hat die Bauaufsicht auf Rückfrage der Stadt mitgeteilt, dass eine Baugenehmigung für den Zeltanbau und hier in der Hauptsache aufgrund nicht eingehaltener Brandschutzbestimmungen der Hessischen Bauordnung nicht in Aussicht gestellt werden kann. Mit dem Pächter wurde vereinbart, die Glaselemente als Wände saisonbedingt bis 31.07.2026 und die restliche Überdachung bis 30.09.2026 zurückzubauen.

Bürgermeister Wengorsch und die Stadt Hungen setzten auf einen konstruktiven Dialog mit allen Beteiligten, um eine tragfähige und rechtskonforme Lösung zu erreichen, die den Fortbestand der Strandbar ermöglicht