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Stadtwerke Hungen weisen auf Pflicht zur Grubenentleerung hin: Entsorgung von Abwasser aus Sammelgruben darf nur über die Kommune erfolgen
Im Sinne des vorbeugenden Umweltschutzes und zum Schutz des Grundwassers ist die Stadt Hungen gesetzlich dazu verpflichtet, das anfallende Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben im Stadtgebiet ordnungsgemäß zu übernehmen und einer zertifizierten Kläranlage zuzuführen. Aus diesem Grund dürfen Entleerungen und Abtransporte ausschließlich durch den von der Stadt beauftragten Vertragsbetrieb durchgeführt werden.
Die Abrechnung der Entleerungen erfolgt transparent auf Basis der abgefahrenen Menge und nach den in der Entwässerungssatzung festgelegten Gebührensätzen. Eigenmächtige Entleerungen (beispielsweise durch landwirtschaftliche Betriebe oder private Pumpdienste) sowie das Aufbringen des Grubeninhalts auf landwirtschaftliche Flächen oder das Einleiten in die Natur stellen eine erhebliche Umweltgefährdung und eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden kann.
Grundstückseigentümer werden gebeten, notwendige Entleerungen rechtzeitig bei der Stadtverwaltung anzumelden, damit eine termingerechte Abfuhr durch den städtischen Dienstleister koordiniert werden kann.
Für Rückfragen zur Satzung, zum Ablauf der Entleerung oder zu den aktuellen Gebühren steht Ihnen Frau Holz von der Stadtverwaltung Hungen unter der Rufnummer 06402/85-93 im Rathaus Hungen gerne zur Verfügung.
Stadtwerke Hungen
Kaiserstraße 7
35410 Hungen
Telefon: 06402/85-0
E-Mail: info@hungen.de


