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Pressemitteilung Stadtwerke Hungen

Wasserzähler befinden sich im Besitz des Grundstückseigentümers und dieser  ist verantwortlich für die Einhaltung der Eichfrist. Nicht geeichte Zähler können nicht berücksichtigt werden. Weiterhin ist ein Sonderwasserzähler pro Grundstück erlaubt. Poolbefüllungen dürfen nur über den regulären Wasserzähler vorgenommen werden. Das benutzte Poolwasser ist zwingend dem Schmutzwasserkanalnetz zuzuführen.

Ob sich die Installation eines Sonderwasserzählers lohnt, hängt vom Verbrauch ab:

Jährliche Verwaltungsgebühr 5 € * 6 Jahre (Eichfrist) =        30,00 €

Verwaltungsgebühr                                                             59,00 €

Anschaffungskosten Gartenwasserzähler ca.                      45,00 €

Gesamtaufwand                                                                134,00 €

 

Bei der derzeitigen Abwassergebühr, müssten pro Jahr

134 € /6 Jahre = 22,33 €

22,33 €/3,47 € = 6,44 m³ Frischwasser verbraucht werden, damit der Wasserzähler rentabel ist.

Dies entspricht 644 handelsüblichen 10 Liter-Gießkannen voll Wasser.

Sofern Sie mehr als 6,44 m³ Wasser über den Sonderwasserzähler beziehen, lohnt sich bei den derzeitigen Gebühren ein Sonderwasserzähler zur Gartenbewässerung.

Die Stadtwerke Hungen bitten um Verständnis und wünschen viel Erfolg beim Sparen von Trinkwasser und damit bei der wichtigen Ressourcenschonung.

 

Strack/13.04.2026