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E-Scooter im Fokus: Ordnungsamt verstärkt Kontrollen in Hungen
E-Scooter gehören inzwischen auch in Hungen zum Straßenbild. Schnell zum Bahnhof, zum Einkaufen oder einfach durch die Stadt – die elektrisch betriebenen Roller sind praktisch und bequem. Doch gerade weil sie leicht zu bedienen sind, werden die geltenden Verkehrsregeln von manchen Fahrern unterschätzt. Das Ordnungsamt führt deshalb derzeit verstärkt Kontrollen von E-Scootern durch und nimmt dabei unter anderem die Verkehrssicherheit und die Einhaltung der geltenden Vorschriften in den Blick.
E-Scooter sind keine Spielzeuge
Ein E-Scooter gilt rechtlich als Elektrokleinstfahrzeug und damit als Kraftfahrzeug. Er darf in Deutschland grundsätzlich mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h gefahren werden. Das Mindestalter für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr liegt bei 14 Jahren. Eine Fahrerlaubnis ist für einen zugelassenen E-Scooter nicht erforderlich.
Wichtig ist außerdem: Jeder E-Scooter, der im öffentlichen Straßenverkehr genutzt wird, benötigt ein gültiges Versicherungskennzeichen. Zudem muss das Fahrzeug über die vorgeschriebene Betriebserlaubnis und die erforderliche technische Ausstattung verfügen. Dazu gehören unter anderem funktionierende Bremsen und die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen.
Gehweg ist tabu
Ein besonders häufiger Regelverstoß betrifft die Wahl der Verkehrsfläche. E-Scooter dürfen grundsätzlich nicht einfach auf dem Gehweg gefahren werden. Innerhalb geschlossener Ortschaften gehören sie in erster Linie auf vorhandene Radwege, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen. Gibt es keine entsprechende Verkehrsfläche, darf auf der Fahrbahn gefahren werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften gelten ebenfalls besondere Vorgaben für Radwege und andere Verkehrsflächen.
Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen ist besondere Rücksicht erforderlich: Fußgänger haben Vorrang und dürfen weder behindert noch gefährdet werden. Die Geschwindigkeit muss gegebenenfalls an den Fußgängerverkehr angepasst werden.
Allein fahren, nicht freihändig und kein Anhängen
Auch beim eigentlichen Fahren gibt es klare Regeln. E-Scooter müssen grundsätzlich einzeln hintereinander gefahren werden. Freihändiges Fahren ist verboten, ebenso das Anhängen an fahrende Fahrzeuge. Wer die Fahrtrichtung ändern möchte und keinen Blinker am Roller hat, muss die Richtungsänderung rechtzeitig und deutlich mit einem Handzeichen ankündigen.
Eine weitere wichtige Regel wird gerade bei jüngeren Fahrern gelegentlich vergessen: Auf einem E-Scooter darf nur eine Person fahren. Die Beförderung einer weiteren Person ist nicht erlaubt. Auch Anhänger dürfen mit einem solchen Fahrzeug nicht betrieben werden.
Warum Regelverstöße gefährlich sind
Was auf den ersten Blick wie eine Kleinigkeit wirkt, kann schnell zu einem Unfall führen. E-Scooter sind schmal, wendig und erreichen Geschwindigkeiten von bis zu 20 km/h. Gleichzeitig sind ihre kleinen Räder empfindlicher gegenüber Unebenheiten, Bordsteinen oder Hindernissen. Wer beispielsweise auf dem Gehweg schnell an Fußgängern vorbeifährt oder ohne Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer die Richtung wechselt, schafft eine erhebliche Unfallgefahr.
Besonders problematisch ist das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge, sodass auch hier die entsprechenden Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes gelten. Bereits ab 0,5 Promille liegt grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit vor; für Fahranfänger und bestimmte andere Personengruppen gelten darüber hinaus strengere Vorschriften – nämlich die 0-Promille-Grenze.
Kontrollen sollen für mehr Sicherheit sorgen
Die verstärkten Kontrollen des Ordnungsamtes in Hungen sind daher nicht nur eine Frage von Bußgeldern. Im Mittelpunkt soll die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer stehen – von Fußgängern und Radfahrern bis hin zu Autofahrern und den E-Scooter-Fahrern selbst.
Wer einen E-Scooter nutzt, sollte deshalb vor jeder Fahrt kurz prüfen: Ist der Roller versichert und verkehrssicher? Fahre ich auf der richtigen Verkehrsfläche? Bin ich allein unterwegs und fahre ich aufmerksam und rücksichtsvoll?
Wer diese einfachen Regeln beachtet, trägt dazu bei, dass E-Scooter eine praktische Ergänzung des Verkehrs bleiben – und nicht zur Gefahr für andere oder für sich selbst werden. Die aktuelle Kontrollaktion in Hungen macht deutlich: Auch auf zwei kleinen Rädern gilt die Straßenverkehrsordnung.


