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Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014
Die Stadtverordnetenversammlung hat gemäß § 114 HGO über den vom Revisionsamt des Landkreises Gießen geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 beraten und anschließend
a) den geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen
und
b) dem Magistrat Entlastung für das Haushaltsjahr 2014 erteilt.
Der Jahresabschluss 2014 der Stadt Hungen mit Rechenschaftsbericht ist auf der Homepage der Stadt Hungen bis mindestens 31.12.2027 einsehbar.
Hungen, den 15.09.2026
gez. Wengorsch,
Bürgermeister

