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Hauptsatzung der Stadt Hungen

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 05.02.2026 (GVBI 2026 Nr. 8) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hungen am 30.04.2026 folgende

5. Änderung

der Hauptsatzung

beschlossen:

Artikel 1

1. In § 2 Abs. 1 Satz 1 wird die Zahl „9“ durch die Zahl „10“ ersetzt.

2. In § 4 Abs. 2 Satz 2 wird die Zahl „5“ durch die Zahl „6“ ersetzt.

Artikel 2

Die vorstehende Änderung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.


Hungen, den 07.05.2026


Der Magistrat der Stadt Hungen

gez. Wengorsch

Bürgermeister