Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.
     
    Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. 

    Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse) oder dem Spieleinsatz (Summe der von den Spielern aufgewendeten Geldbeträge). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Hungen

    Spielapparatesteuer

    Für die Erhebung der Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Hungen gilt ab dem 01. Januar 2026 die von der Stadtverordnetenversammlung am 4. November 2025 beschlossene Satzung.

    Die Bemessungsgrundlage richtet sich nach der elektronisch gezählten Bruttokasse. Die Bruttokasse ist die elektronisch gezählte Kasse zuzüglich Röhrenentnahmen abzüglich Röhrenauffüllungen, Falschgeld und Fehlgeld oder der Gesamtfläche der dem Spielbetrieb dienenden Räume.

    Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen und dem Magistrat der Stadt Hungen bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck einzureichen und die errechnete Steuer an die Stadtkasse Hungen zu entrichten.
     
     Bei Nichtabgabe der Steueranmeldung können die Besteuerungsgrundlagen geschätzt und ein Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der Steuer festgesetzt werden.
     
     Die Aufstellung, Änderung und der Abbau von Spielapparaten ist schriftlich anzuzeigen

    Hinweis: Die Genehmigung zur Aufstellung von Spielapparaten ist beim Fachdienst "Ordnung & Straßenverkehr" (Tel.  +49 (0) 6402 8527) einzuholen. 

    Die Höhe der Steuer kann der aktuell gültigen Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Hungen entnommen werden.

    Spielapparatesteuer Erklärung bis 4. Quartal 2025.pdf

    Spielapparatesteuer Erklärung ab 1. Quartal 2026.pdf

    Online-Meldung: Spielapparatesteuer

    Für die Steueranmeldung der Zeiträume bis zum 31.12 2025 nutzen Sie bitte das Formular "Spielapparatesteuer Erklärung bis 4. Quartal 2025". Für den Steuerzeitraum ab dem 1. Quartal 2026 gilt die neue Satzung und entsprechend das Formular "Spielapparatesteuer Erklärung ab 1. Quartal 2026"


An wen muss ich mich wenden?

An das zuständige Steueramt der Kommune. Hier erhalten Sie auch die für die Steuerklärung erforderlichen Vordrucke.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende