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Verbrennen von pflanzlichen Abfällen - Wichtige Hinweise

Mit Beginn der Frühjahrszeit fallen vermehrt pflanzliche Abfälle wie Ast- und Grünschnitt an. Die Stadt Hungen weist darauf hin, dass deren Entsorgung klaren gesetzlichen Vorgaben unterliegt.

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz gilt der Grundsatz, Abfälle möglichst zu vermeiden, wiederzuverwenden oder zu recyceln. Gartenabfälle sind daher vorrangig zu kompostieren, über die Biotonne zu entsorgen oder einer Kompostierungsanlage zuzuführen. Eine Verbrennung ist nur dann zulässig, wenn diese Möglichkeiten nicht gegeben sind.

In diesem Fall sind die Regelungen der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen einzuhalten. Dazu zählen insbesondere festgelegte Verbrennungszeiten, ausreichende Sicherheitsabstände, die Verwendung von trockenem Material sowie die durchgehende Beaufsichtigung des Feuers. Wenn innerhalb der Mindestabstände  brennbare Gegenstände oder Pflanzen vorhanden sind, ist ein Sicherheitsstreifen von 5 Metern Breite durch Umpflügen oder Fräsen anzulegen, um ein Übergreifen des Feuers zu vermeiden.

Die Verbrennung muss mindestens zwei Werktage im Voraus angezeigt werden. Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten: Lage und Größe des Grundstücks, auf dem die Abfälle verbrannt werden sollen, Art und Menge des Abfalls sowie Namen, Alter und Anschriften der Aufsichtspersonen. In Hungen erfolgt die Anzeige ausschließlich über den Online-Service auf der Internetseite der Stadt unter dem Punkt „Verbrennung anzeigen“. Eine Meldung per Telefon oder E-Mail ist nicht möglich; ohne Internetzugang kann die Anzeige persönlich beim Ordnungsamt erfolgen. Mit der Online-Anzeige wird die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben bestätigt.

Die Anzeige dient lediglich der Information, insbesondere der Feuerwehr. Die Verantwortung für die sichere Durchführung verbleibt jedoch bei der anmeldenden Person. Bei Verstößen drohen Bußgelder sowie mögliche Kosten für Feuerwehreinsätze.

Das Ordnungsamt wird künftig stichprobenartige Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen.

Zudem ist aus Gründen des Naturschutzes zu beachten, dass aufgeschichtete Pflanzenreste häufig Tieren als Unterschlupf dienen. Es wird daher empfohlen, das Material vor dem Abbrennen umzuschichten, um Tieren die Flucht zu ermöglichen.

Die Stadt bittet alle Bürgerinnen und Bürger, diese Hinweise zu beachten – im Interesse der Sicherheit, des Umweltschutzes und eines guten nachbarschaftlichen Miteinanders.