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Öffentliche Bekanntmachung zu Eintragungen von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen.

Folgende Widerspruchsmöglichkeiten sind hierbei gegeben:

  • Widerspruch gegenüber Datenübermittlungen an die öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft des Ehegatten, wenn Sie nicht dieser Religionsgesellschaft angehören.
  • Widerspruch gegenüber Datenübermittlungen an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene.
  • Widerspruch gegen die Weitergabe von eigenen Daten an Adressbuchverlage.
  • Widerspruch gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr.

Die Eintragung von Übermittlungssperren können Sie persönlich unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes im Bürgerbüro oder über den Online-Service auf unserer Internetseite www.hungen.de beantragen.

Eine bereits bestehende Übermittlungssperre muss nicht erneuert werden

Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Bürgerbüro, gerne auch telefonisch unter den Rufnummern 06402-8516.

Bürgermeister Rainer Wengorsch bittet die Bürger*innen um Beachtung.