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Informationsblatt für Grundstückseigentümer Wasserzähleranlage nach DIN 1988

Nach wie vor stellt Trinkwasser das wichtigste Lebensmittel dar, das durch nichts ersetzt werden kann. Deshalb werden an die Hygiene und Qualität des gelieferten Wassers von allen Versorgungsunternehmen hohe Anforderungen gestellt, die von Gesundheitsämtern und Regierungspräsidien einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen werden.

Auch Sie als Grundstückseigentümer und Verbraucher haben eine gewisse Verantwortung im Hinblick auf die Gefährdung des Trinkwassers zu tragen.

Gemäß DIN 1988 und DVGW -W 406 ist der Zählerplatz der Trinkwasserzählanlage so zu gestalten, dass keine mechanischen Spannungen auf den Zähler einwirken können.

Hierzu ist ein Wasserzählerbügel einzubauen.

Schema einer korrekt installierten Wasserzähler-Anlage nach DIN 1988

Wenn bei Ihnen dieser Wasserzählerbügel noch nicht eingebaut ist, ist der fachgerechte Einbau an Ihrer Anlage durchzuführen.

Zudem ist ein Rückflussverhinderer zwingend vorgeschrieben. Jedes Gebäude, das an eine zentrale Trinkwasserversorgung angeschlossen ist, muss mit diesem Rückflussverhinderer gesichert sein.

Die Kosten für den Einbau eines Wasserzählerbügels und/oder Rückflussverhinderer gehen zu Lasten des Grundstückseigentümers.

Die notwendige Umrüstung bzw. der Einbau der Wasserzählerbügel hat umgehend zu erfolgen.

Dieser Aufruf richtet sich an alle Hauseigentümer der Kernstadt und der Ortsteile, die den Umbau noch nicht vorgenommen haben.

In diesem Jahr wird ein externes Unternehmen mit den Wasserzählerwechseln beauftragt. Der neue Wasserzähler kann nur eingebaut werden, wenn die Anlage vorschriftsmäßig installiert ist. Müssen Umbauten an der Wasserzähler-Anlage vorgenommen werden, so werden diese Kosten den Eigentümern in Rechnung gestellt.

Für eventuelle Rückfragen zum Wasserzählerwechsel stehen Ihnen unsere Mitarbeiter der Wasserversorgung (0160/5858141) oder per Mail kundenservice@hungen.de gerne für weitergehende Informationen zur Verfügung.