- Rathaus & Politik
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Kultur
- Veranstaltungen, Feste und Märkte
- Freizeitaktivitäten & Kulturerlebnis
- Gastronomie & Unterkünfte
- Vereine
- Sportvereine
- Vereine für Umwelt, Naturschutz und Landschaftspflege
- Vereine für Kunst, Film und Fotografie
- Vereine für Heimat und Traditionspflege
- Vereine für Soziales Engagement
- Karnevalsvereine
- Vereine für Städtepartnerschaften und internationale Beziehungen
- Vereine für Musik und Gesang
- Vereine für Tanz, Theater und Kultur
- Umwelt & Stadtentwicklung
- Datenschutz
- Impressum
Informationsblatt für Grundstückseigentümer Wasserzähleranlage nach DIN 1988
Auch Sie als Grundstückseigentümer und Verbraucher haben eine gewisse Verantwortung im Hinblick auf die Gefährdung des Trinkwassers zu tragen.
Schema einer korrekt installierten Wasserzähler-Anlage nach DIN 1988
Weshalb muss ein Wasserzählerbügel eingebaut sein?
Gemäß DIN 1988 und DVGW -W 406 ist der Zählerplatz der Trinkwasserzählanlage so zu gestalten, dass keine mechanischen Spannungen auf den Zähler einwirken.
Wenn bei Ihnen noch kein Wasserzählerbügel eingebaut ist, ist der fachgerechte Einbau an Ihrer Anlage durchzuführen.
Zudem ist ein Rückflussverhinderer zwingend vorgeschrieben. Jedes Gebäude, das an eine zentrale Trinkwasserversorgung angeschlossen ist, muss mit einem Rückflussverhinderer gesichert sein.
Die Kosten für den Einbau eines Wasserzählerbügels und/oder Rückflussverhinderer gehen zu Lasten des Grundstückseigentümers.
Die notwendige Umrüstung bzw. der Einbau der Wasserzählerbügel hat umgehend zu erfolgen.
Bei Rückfragen können Sie sich an ein Installationsunternehmen wenden. Auch die
Mitarbeiter der Wasserversorgung (0175/1862999 ) stehen für weitergehende Informationen gerne zur Verfügung.


