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Information der Stadtwerke Hungen: Befüllen von privaten Pools und Schwimmbädern und die richtige Wasserentsorgung

 Poolwasser = Schmutzwasser

Bei Schwimmbadwasser handelt es sich um Wasser, das durch häusliche, gewerbliche oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert ist, und somit als Abwasser (Schmutzwasser) nach § 54 Abs. 1 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu betrachten ist. Dieser Gebrauch besteht zum einen in einer Verunreinigung des Wassers durch die Badenden (z. B. Sonnenschutzcremes, Haare, Schweiß etc.) zum anderen durch den Einsatz chemischer Zusatzstoffe (z. B. Reinigungsmittel, Chlor, Algenschutz, Flockungsmittel etc.).

Aufgrund dieser Veränderungen des Wassers handelt es sich bei dem zu entsorgenden Poolwasser stets um Schmutzwasser.

  • Abwassergebührenpflicht für Pool-Befüllungen

In der Vergangenheit wurden die Schmutzwassergebühren für Pool-Befüllungen erstattet, da es nicht dem öffentlichen Kanalnetz zugeführt wurde. Viele Bürger haben das Abwasser im Garten ablaufen lassen oder ihre Pflanzen damit bewässert.

Aufgrund der Verpflichtung, das zu entsorgende Poolwasser in die öffentliche Kanalisation einzuleiten, können Abwassergebühren für Pool-Befüllungen nicht länger erstattet werden und sind von den Verbrauchern zu entrichten.

  • Entsorgung von Poolwasser

Schwimmbadwasser muss nach Gebrauch in den Abwasserkanal eingeleitet werden Es darf nicht mehr im eigenen Garten z.B. über den Rasen oder anliegende Gräben entsorgt werden. Mit einer Versickerung im Garten würde das Schmutzwasser ins Erdreich danach auch ins Grundwasser gelangen. Das ist verboten.

Das Schwimmbadwasser ist über einen Schlauch, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme einer Pumpe, einem Kanalschacht / Einlauf zuzuführen. In der Regel dürfte dies der Revisionsschacht auf Ihrem Grundstück sein.

In Neubaugebieten ist jedoch zu beachten, dass zumeist im sogenannten Trennsystem entwässert wird. Das bedeutet, dass es neben dem Schutzwasserkanal einen Regenwasserkanal in der Straße gibt, der unbelastetes Regenwasser in einen Vorfluter (Bach) einleitet. In diesen darf Poolwasser nicht eingeleitet werden.

In Zweifelsfällen können die Stadtwerke Hungen Auskunft geben.

Wasser-Spar-Tricks zur privaten Umsetzung:

Weiterhin liegt es den Stadtwerken am Herzen, noch einige – leicht umsetzbare - Wasser-Spar-Tricks weiter zu geben. Denn oft ist Wasser sparen leichter, als gedacht. Der größte Anteil des Wasserverbrauchs liegt beim Duschen und Baden. Wer einen Sparduschkopf und Durchflussbegrenzer einsetzt, hilft dabei rd. 50% des Wasserverbrauchs einzusparen, ohne dabei an Komfort zu verlieren.

 

  • Das Händewaschen mit kaltem Wasser ist völlig ausreichend, denn das Waschergebnis hängt vom Einseifen ab.

 

  • Tropfende Wasserhähne oder undichte Toilettenspülungen beheben lassen. Hier verliert man stetig Frischwasser und der Verbrauch wird häufig unterschätzt.

 

  • Schalten Sie das Wasser beim Einseifen oder dem Zähneputzen ab.

 

  • Bei Neukauf von Geschirrspüler und Waschmaschine achten Sie auf die Energieeffizienzklasse A+++. Vermeiden Sie Waschgänge mit wenig Geschirr oder Kleidungsstücken.

 

  • Fangen Sie Wasser beim Waschen von Obst und Gemüse auf. Damit können Sie die Blumen gießen oder es noch für die Toilettenspülung verwenden.

 

  • Im Garten können Sie durch höheres Gras der Vertrocknung entgegenwirken, denn kurz geschnittener Rasen muss viel öfter gewässert werden, weil er der Sonne mehr „Angriffsfläche“ bietet. Wer den Garten wässern muss, verlegt das bitte auf morgens oder abends, damit die Mittagshitze das Wasser nicht gleich verdunsten lässt.

 

  • Auch „virtuell“ lässt sich Wasser sparen. In einem Ei stecken bspw. 200 Liter Wasser, in einem Apfel 70 Liter, in einem kg Avocado stecken 1.000 bis 1.500 Liter Wasser, in einer Jeans durchschnittlich 8.000 Liter. Es lohnt sich deshalb, auch beim Einkaufen zu überlegen, ob der Einkauf notwendig ist. Achten Sie deshalb auch verstärkt auf saisonale und regionale Produkte.