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Hunde besser an die Leine nehmen

Im Rahmen der Fürsorgepflicht der Hundebesitzer sind „Hunde so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen und Tieren ausgeht“, wie die Gefahrenabwehrverordnung des Landes Hessen ausführt. Die Begegnung mit Radfahrern, Joggern, spielenden Kindern, anderen Hunden und Wildtieren kann Hunde ängstigen oder den Jagdtrieb auslösen mit möglicherweise schlimmen Folgen für den Angegriffenen, aber auch für den Hund selbst, wenn er dabei zum Beispiel auf eine vielbefahrene Straße läuft. Für eventuelle Fremdschäden muss dann der Halter des Hundes aufkommen. In Naturschutzgebieten, bei öffentlichen Veranstaltungen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Hunde angeleint werden.