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Geschwindkeitsbeschränkung in der Tiergartenstraße
Die Tiergartenstraße wird entsprechend von verschiedensten Nutzergruppen regelmäßig frequentiert. Damit Fahrradfahrer, Fußgänger und Tiere trotz der dort fahrenden Kraftfahrzeuge sicher ans Ziel kommen, wird die Geschwindigkeit in der Tiergartenstraße auf 30 km/h begrenzt. Dabei handelt es sich um die Höchstgeschwindigkeit, die im besten Fall gefahren werden darf. Wer Fahrradfahrer und Fußgänger passiert muss dies natürlich angepasst und damit deutlich langsamer tun.
Da die Tiergartenstraße gemäß Beschilderung auf den Anliegerverkehr beschränkt ist, darf die Straße übrigens nicht als Abkürzung genutzt werden. Die Straße ist nicht auf solche Verkehrsmengen ausgelegt. Daher führt das Ordnungsamt hier regelmäßig Kontrollen durch. Ein Verstoß kann dabei teuer werden, denn die Missachtung des Durchfahrtsverbotes wird mit einem Verwarnungsgeld von 50 Euro geahndet.
Bürgermeister Wengorsch bittet um Verständnis und Beachtung.