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Gericht stellt fest: Erwerb des Jackl-Geländes ist rechtsgültig, Bürgermeister Wengorsch darf Anträge in den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung stellen

Das Verwaltungsgericht Gießen teilte am gestrigen Tag mit, dass die Klage in dem Verwaltungsstreitverfahren des Herrn Fabian Kraft, Mitglied der Stadtverordnetenversammlung und Vorsitzender der Fraktion Pro Hungen gegen den Magistrat der Stadt Hungen, vertreten durch den Bürgermeister Wengorsch abgewiesen wurde. Mit gleichen Urteil wird auch die Klage gegen die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hungen, vertreten durch den Stadtverordnetenvorsteher Büttel, abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger Fabian Kraft zu tragen.

Bürgermeister Wengorsch betont, dass das Gericht in seinem Urteil ausdrücklich feststellt, dass mit dem Antrag auf den Ausschluss der Öffentlichkeit kein Verstoß vorliegt, der zur Rechtswidrigkeit oder gar zur Unwirksamkeit des Beschlusses führt. Weiterhin betont das Gericht, dass kein Verfahrensfehler des Stadtverordnetenvorsteher Büttel in seiner Sitzungsleitung festzustellen ist.

Fabian Kraft klagte, weil eine wichtige Entscheidung über den Ankauf eines Gewerbegrundstücks überwiegend nicht öffentlich beraten wurde. Er sah darin eine Verletzung seiner Rechte als Stadtverordneter und wollte gerichtlich klären lassen, ob das Verfahren rechtmäßig war. 

Es ist anerkannt und rechtlich zulässig, dass Anträge durch den Gemeindevorstand bzw. den Bürgermeister als Vorschläge an die Gemeindevertretung eingereicht und von dem Vorsitzenden im Rahmen der Sitzung zur Abstimmung gestellt werden können, so das Gericht in seinem Urteil. Das gelte nicht nur für Anträge, einzelne Tagesordnungspunkte von der Tagesordnung zu nehmen, sondern auch für Anträge, die den Ausschluss der Öffentlichkeit für bestimmt Tagesordnungspunkte betreffen.

Ich bin froh, dass das Gericht eindeutig in seiner Urteilsverkündung ist und kein Zweifel besteht, dass der Erwerb des Jackl-Geländes rechtsgültig zustande gekommen ist, so Wengorsch. 

Mit diesem Urteil besteht nun für die Stadtverwaltung Rechtsklarheit. Die Planungen für die nachhaltige städtebauliche Entwicklung der Kernstadt können mit diesem Urteil nun in großen Schritten vorangetrieben werden, stellt Wengorsch in seinem Statement klar. Von Kraft und Pro Hungen wurde ein völlig unnötiges Gerichtsverfahren ausgelöst, was bei den Stadtverordneten und in der Bevölkerung für große Irritationen gesorgt, sowie in der Verwaltung und bei allen Beteiligten zu immensem Arbeitsaufwand geführt hat, so Wengorsch und Büttel abschließend.