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Geflügelpest: Nach Ausbruch im Wetteraukreis gelten auch für Betriebe in Teilen des Landkreises Gießen Sperrungen

Landkreis Gießen. Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb in Rockenberg im Wetteraukreis sind auch Haltungen in angrenzenden Gebieten im Landkreis Gießen von besonderen Schutzvorkehrungen betroffen. Rund um den Ort des Ausbruchs gilt eine sogenannte Überwachungszone mit zehn Kilometern Radius. In diese Zone fallen auch Teile von Hungen, Langgöns, Lich, Linden und Pohlheim. Das genaue Gebiet ist online einzusehen über eine interaktive Karte im Tierseucheninformationssystem (TSIS) des Friedrich-Löffler-Instituts unter https://t1p.de/qpnfy

Alle Vogelhaltungen in diesem Gebiet unterliegen einer besonderen Überwachung und werden zum Teil kontrolliert. Es dürfen ohne Ausnahmegenehmigung keine Vögel, deren Eier oder deren Fleisch aus der Überwachungszone gebracht werden. Auch Gülle aus diesen Betrieben darf nicht auf Felder ausgebracht werden. Das Veterinäramt des Landkreises Gießen erlässt eine entsprechende Allgemeinverfügung. Sie tritt am 18. November 2025 in Kraft und ist im Wortlaut nachzulesen unter lkgi.de/aktuelle-tierkrankheiten/#gefluegelpest. Dort gibt es auch weitere Informationen.

Im gesamten Landkreis Gießen gelten weiterhin die allgemeinen Regelungen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest, die bereits Ende Oktober in Kraft getreten sind. So müssen alle Vogelhaltungen im Landkreis ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter geeigneten Abdeckungen halten, um einen Eintrag des Geflügelpest-Virus durch Wildvögel zu verhindern. Die Pflicht zur Aufstallung wird in den Gebieten, die in die Überwachungszone des Ausbruchs im Wetteraukreis fallen, erweitert: Hier gilt zusätzlich auch das Aufstallungsgebot für Tauben. Kreisweit sind außerdem die sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Darunter fallen Hygiene- und Schutzvorkehrungen, die einen Eintrag des Erregers von Wildvögeln auf gehaltene Vögel verhindern sollen.