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Ende der Nutzungszeit
Gemäß § 40 der Friedhofsordnung der Stadt Hungen ist die ordnungsgemäße Pflege und Instandhaltung einer Grabstätte verpflichtend. Auf den nachfolgend genannten Friedhöfen sind mehrere Grabstätten festgestellt worden, bei denen die Nutzungszeit abgelaufen ist und kein Nutzungsberechtigter ermittelt werden konnte.
Friedhof Hungen
Frömmel, Alfred (verstorben 1995) Urnenwand
Becker, Karl (verstorben 1995) Reihengrab
Becker, Brigitte Karola Maria (verstorben 1995) Reihengrab
Friedhof Rodheim
Nagel, Hermann u. Lina (verstorben 1985/1995) Wahlgrab
Meier, Rudolf (verstorben 1995) Reihengrab
Friedhof Villingen
Freese, Elisabeth Renate (verstorben 1995) Reihengrab
Angehörige oder Berechtigte, die ein Interesse an der Grabstätte haben, werden hiermit gebeten, sich bis zum 30.04.2026 mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen und ggf. eine Verlängerung des Nutzungsrechts oder die Übernahme der Pflege zu beantragen.
Erfolgt bis dahin keine Rückmeldung, so wird das Nutzungsrecht entzogen und die Grabstätte einschließlich Grabmal und Einfassung entfernt.


