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Bürgermeister Rainer Wengorsch erinnert an die Einhaltung der Friedhofsordnung

Die Stadt Hungen möchte alle Nutzungsberechtigten nochmals auf die gültige Friedhofsordnung aufmerksam machen. Nach § 39 Abs. 7 ist es nicht erlaubt, Gießkannen, Spaten, Harken oder ähnliche Arbeitsgeräte dauerhaft an den Grabstätten, hinter Grabmalen oder in bepflanzten Bereichen zu lagern.

Im Rahmen einer aktuellen Begehung durch die Friedhofsverwaltung wurde festgestellt, dass diese Vorschrift in einigen Bereichen nicht eingehalten wird. Das Abstellen von Gerätschaften kann nicht nur das gepflegte Gesamtbild der Friedhofsanlagen beeinträchtigen, sondern auch zu Stolperstellen und damit zu Sicherheitsrisiken für Besucherinnen und Besucher führen.

Die Friedhofsverwaltung bittet daher alle Grabnutzungsberechtigten, abgestellte Geräte zeitnah zu entfernen und zukünftig darauf zu achten, diese nach Gebrauch wieder mitzunehmen.

Unsere Friedhöfe sind würdige Orte der Erinnerung und des Gedenkens. Damit dies so bleibt, bitten wir alle Besucherinnen und Besucher um Rücksicht, Sorgfalt und die Einhaltung der geltenden Regeln.

Die Stadt Hungen dankt für das Verständnis und die Mitarbeit aller, die dazu beitragen, die Friedhöfe in einem gepflegten, sicheren und respektvollen Zustand zu erhalten.