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Öffentliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Hungen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Dammweg 13“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hungen hat in Ihrer Sitzung am 04.02.2026 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Dammweg 13“ gebilligt sowie die Durchführung der Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB beschlossen.

Die Wohnbaugenossenschaft Horlofftal eG plant auf dem mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstück zum Zweck der Schaffung weiteren innerstädtischen, bezahlbaren Wohnraums ein weiteres Mehrfamilienhaus zu errichten. Anlass und Zielsetzung des Bebauungsplans besteht darin, das Planungsrecht für die geplante Wohnbebauung mit Lagerflächen zu schaffen.

Vorgesehen ist die Errichtung eines dreigeschossigen Gebäudes mit Lagerflächen im Erdgeschoss und 8 barrierefreien Wohnungen im 1. und 2. Obergeschoss. Insgesamt sollen 650 m² Wohnfläche sowie 245 m² Lagerfläche für den Vorhabenträger zur Lagerung für Materialien zur Instandhaltung und Renovierung des genossenschaftlichen Wohnungsbestandes entstehen.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Dammweg 13“ hat eine Größe von ca. 2.500 m² (rund 0,25 ha) und befindet sich in zentraler Lage der Kernstadt unmittelbar östlich des Stadtzentrums am Dammweg.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr.1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Dammweg 13“ mit Begründung, artenschutzrechtlicher Potenzialeinschätzung, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom

Montag, den 16.02.2026 bis einschließlich Freitag, den 20.03.2026

im Internet wie folgt veröffentlicht:

 

Auf die vorgenannte Internetseite der Stadt Hungen wird auch im Zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) verwiesen.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die genannten Unterlagen im Rathaus der Stadt Hungen, Kaiserstraße 7, 35410 Hungen, Fachbereich Bauordnung und Planung während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr, Dienstag von 13:30 bis 16:30 Uhr sowie Donnerstag von 14:00 -18:00 Uhr) eingesehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangt werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift und/oder Mailadresse des Verfassers zweckmäßig. Stellungnahmen sollen elektronisch an E-Mail: info@Hungen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.

Hungen, 13.02.2026  

Magistrat der Stadt Hungen

                                                                                  gez.

Helmut Schmidt

 Erster Stadtrat