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Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Nidda Verfahrensnummer: VF 2640 (alt: F 702): Öffentliche Bekanntmachung

Amt für Bodenmanagement Büdingen

- Flurbereinigungsbehörde –

Bahnhofstraße 33

63654 Büdingen

Tel. (0611) 535-7000, Fax (0611) 327605-100

E-Mail: info.afb-buedingen@hvbg.hessen.de

Zu dieser Wahl werden die Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren Nidda oder deren Bevollmächtigte eingeladen.

 

Die Wahl wird von der Flurbereinigungsbehörde geleitet. Für das Wahlverfahren gelten gemäß § 21 Abs. 3 bis 5 FlurbG folgende wesentliche Regelungen:

 

-       Die Mitglieder des Vorstandes werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat, auch wenn er von mehreren Grundstückseigentümern bevollmächtigt wurde, nur eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten.

 

-       Soweit die Wahl im Termin nicht zustande kommt und ein neuer Wahltermin keinen Erfolg verspricht, kann die Flurbereinigungsbehörde Mitglieder des Vorstandes nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.

 

-       Für jedes Mitglied des Vorstandes ist ein Stellvertreter zu wählen oder zu bestellen.

 

Die Mitglieder des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und deren Stellvertreter müssen nicht Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren sein.

 

Die Teilnehmer des Wahltermins werden gebeten, Dokumente zum Nachweis der Wahlberechtigung bereitzuhalten (z.B. Personalausweis, evtl. zeitnaher Grundbuchauszug, Erbfolgennachweis).

Bevollmächtigte haben eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.

 

 

Darüber hinaus ist die Ladung zur Vorstandswahl sowie weitere Informationen zum Flurbereinigungsverfahren über die Internetadresse www.hvbg.hessen.de/VF2640 abrufbar.

 

 

Hinweis

 

Die Veranstaltung wird hinsichtlich der Covid-19-Pandemie unter Maßgabe der aktuellen Regelungen durchgeführt. Die örtlichen Hygieneregeln der Stadt Nidda sind hierzu zu beachten. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 m zu weiteren Personen ist zu achten. Kurzfristige, hiervon abweichende Corona bedingte Änderungen werden im Bedarfsfall auf der Homepage der Stadt Nidda bekanntgegeben.

 

Büdingen, den 02.01.2023

 

 

Im Auftrag

 

gez. Kaiser

(Verfahrensleiterin)