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Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2013

Die Stadtverordnetenversammlung hat gemäß § 114 HGO über den vom Revisionsamt des Landkreises Gießen geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 beraten und anschließend

a)      den geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen

und

b)      dem Magistrat Entlastung für das Haushaltsjahr 2013 erteilt.

Der Jahresabschluss 2013 der Stadt Hungen mit Rechenschaftsbericht ist auf der Homepage der Stadt Hungen bis mindestens 31.12.2026 einsehbar.

Hungen, den 10.11.2025
gez. Wengorsch, Bürgermeister