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Flurbereinigungsverfahren Nidda-Unter-Schmitten: Öffentliche Bekanntmachung Einladung zur Aufklärungsversammlung ist abgesagt

Amt für Bodenmanagement Büdingen
- Flurbereinigungsbehörde -

Bahnhofstraße 33

63654 Büdingen

Tel. (06042) 9612-0, Fax (0611) 327605-100

E-Mail: info.afb-buedingen@hvbg.hessen.de


Büdingen, den 18.11.2021

Flurbereinigungsverfahren Nidda-Unter-Schmitten
Gz.: 23.1-BD-05-09-85-01-B-0001#007

Verfahrensnummer: F 985

Öffentliche Bekanntmachung  Einladung zur Aufklärungsversammlung

Am 26. August 1991 erfolgte die Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens Nidda – Unter-Schmitten nach § 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.02.1991 (BGBl I, S. 405). Die Einleitung erfolgte durch das Hessische Landesamt für Ernährung, Landwirtschaft und Landentwicklung, um in der Gemarkung Unter-Schmitten insbesondere den stark zersplitterten Grundbesitz neu zu ordnen, die Grundstückszuschnitte zu optimieren und das landwirtschaftliche Wegenetz an neuzeitliche betriebswirtschaftliche Anforderungen anzupassen.

Um den ursprünglichen Verfahrenszweck zu erreichen, ist nun eine erhebliche Änderung des Verfahrensgebiets erforderlich. Hierbei sollen Flächen zum bereits bestehenden Verfahrensgebiet zugezogen oder davon ausgeschlossen werden. Bei den zugezogenen Flächen handelt es sich um das Gebiet „Rosenacker“, wo vordringlich flächenbeanspruchende Maßnahmen zur Ausweisung von Uferrandstreifen durchgeführt werden sollen. Bei den auszuschließenden Gebieten sind insbesondere diese zu nennen, die bereits in dem Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Nidda – Unter-Schmitten Uferrandstreifen (Z 1954) entlang der Nidda behandelt wurden. Darüber hinaus werden die Waldflächen „Im Loh“ ausgeschlossen, da sie für die Erreichung des Verfahrenszwecks entbehrlich sind.

Die neu geplante Abgrenzung des Verfahrensgebiets ist aus der beigefügten Gebietsübersichtskarte ersichtlich.

Gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG sind vor der beabsichtigten Verfahrensgebietsänderung die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in geeigneter Weise über die Ziele, den voraussichtlichen zeitlichen und verfahrensmäßigen Ablauf sowie die voraussichtlich entstehenden Kosten aufzuklären.

Zu diesem Zweck findet eine Informationsveranstaltung statt am

Donnerstag, dem 09. Dezember 2021 um 18.00 Uhr
im Bürgerhaus der Stadt Nidda im Großen Saal,
Hinter dem Brauhaus in 63667 Nidda.

Das örtliche Hygienekonzept ist zu beachten. Im Innenbereich ist außerhalb des Sitzplatzes eine OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil (medizinische Maske) zu tragen. Es gilt eine Zugangsbeschränkung auf Personen mit Negativnachweis gemäß § 3 Coronavirus-Schutzverordnung. Der Nachweis ist gemeinsam mit einem amtlichen Ausweispapier im Original vorzulegen.

Bedienstete des Amtes für Bodenmanagement Büdingen werden über Zweck und Ablauf des Verfahrens informieren und die Mitwirkungsmöglichkeiten und Rechte der Eigentümerinnen und

Eigentümer erläutern. Zwecks Planung der Veranstaltung bitten wir um vorherige Anmeldung zu der Veranstaltung bei Frau Engel telefonisch unter (06042) 9612-7208 oder per Email unter der Adresse anja.engel@hvbg.hessen.de.

Zu der Informationsveranstaltung sind alle voraussichtlich beteiligten Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte eingeladen, deren Grundstücke im geplanten Flurbereinigungsgebiet liegen. Das Verfahrensgebiet ist aus nachfolgender Gebietsübersichtskarte ersichtlich.

Weitere Informationen zum Flurbereinigungsverfahren finden Sie auch auf der Internetseite der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation unter der Internetadresse www.hvbg.hessen.de/F985.

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Adresse https://hvbg.hessen.de/datenschutzhinweis_flurbereinigungsverfahren-afb-buedingen  eingesehen werden.

Im Auftrag

gez. Höhn