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Bauleitplanung der Stadt Hungen Aufstellung des Bebauungsplans „Oberndorfer Straße 33“

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, können die Unterlagen zu jedermann Einsicht in der Zeit vom

Montag den 13. 02. 2023 bis einschl.
Montag den 15. 03. 2023

in der Stadtverwaltung Hungen, Kaiserstraße 7, 35410 Hungen, Fachbereich Technische Dienste, Zimmer EG 07, während der nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten:

Montag            08:00 - 12:30 Uhr

Dienstag          08:00 - 16:30 Uhr

Mittwoch         07:00 - 12:30 Uhr

Donnerstag     14:00 - 18:00 Uhr

Freitag             08:00 - 12:30 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung eingesehen werden, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

Während dieser Beteiligungsfrist hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit sich zu informieren und durch Änderungs- und Ergänzungswünsche die Planung zu beeinflussen. Die Äußerung kann schriftlich erfolgen, wünscht ein Bürger die Protokollierung seiner Äußerung, so kann dies geschehen. Im betreffenden Zeitraum können von jedermann Stellungnahmen auch per E-Mail bei der Stadt Hungen (info@hungen.de) sowie beim beauftragten Planungsbüro (info@naturprofil.de) unter Angabe des Betreffs „Oberndorfer Straße 33“, vorgebracht werden.

Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Stadt Hungen unter „https://www.hungen.de“ (Rubrik: Umwelt & Stadtentwicklung/Infrastruktur/ Bebauungspläne im Verfahren) eingesehen und heruntergeladen werden.

 Geltungsbereich und Ziel der Planung

Das Plangebiet befindet sich im Zentrum der Ortslage Rodheim an der Horloff. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 144 und 147/1 in Flur 1 in der Gemarkung Rodheim a. d. Horloff mit einer Fläche von ca. 790 m². Der Planbereich besteht aus den unbebauten innerörtlichen Grundstücken Oberndorfer Straße Nr. 33. Er wird im Norden durch die Oberndorfer Straße, im Westen und Osten durch die angrenzende Bebauung sowie im Süden durch die Parzelle des Rodheimer Bachs begrenzt.

Es ist vorgesehen, im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ein Allgemeines Wohngebiet festzusetzen, in dem eine Einzelhausbebauung ermöglicht wird. Die Stadt Hungen befürwortet die Schaffung von Wohnraum innerhalb der Ortslagen und die maßvolle Nachverdichtung durch Schließung von Baulücken. Für die Integration in das bestehende Dorfgebiet und die bauplanungsrechtliche Sicherung ist jedoch die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.


Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innentwicklung der gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt wird. Dementsprechend wird von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB abgesehen. Ungeachtet dessen werden im vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Belange des Umweltschutzes gemäß § 1 Abs.6 Nr. 7 BauGB ausführlich behandelt. Die Begründung enthält einen integrierten landschaftsplanerischen Fachbeitrag. Die Artenschutzbelange werden ebenfalls integriert geprüft.

 

Hungen, 27.01.2023                                                                                         

 

Der Magistrat

der Stadt Hungen

gez. R. Wengorsch

(Bürgermeister)