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Bauleitplanung der Stadt Hungen: Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hungen, im Be-reich „Südwestlich Bahnhofstraße“, im Stadtteil Villingen sowie Bebauungsplan Nr. 2.05 „Die Herrenbeune - 1. Änderung und Er-weiterung“, im Stadtteil Villingen

Die Lage und Abgrenzung des Gebietes ist auf der nachfolgenden Abbildung dargestellt.

Abbildung:   Lageplan der Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Villingen (Karte: unmaßstäblich, genordet)


Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hungen in ihrer Sitzung am 15.03.2022, für den Bereich der Änderung des Flächennutzungsplanes, auch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.05 „Die Herrenbeune - 1. Änderung und Erweiterung“, im Stadtteil Villingen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Gemäß dem Aufstellungsbeschluss umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplanes in der Gemarkung Villingen, Flur 1, die Flurstücke: 693/2, 693/4, 694 sowie Teilflächen der Flurstücke 691/2 und 692/3.

Nach zwischenzeitlich erfolgter Konkretisierung der Planung und neuer Grundstücksteilung im Bereich des südlich angrenzenden Baugebietes, umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplanes nunmehr in der Gemarkung Villingen, Flur 1, folgende Flurstücke: 693/2, 693/3, 693/4, 694, 905, 907, 908 (alle komplett), außerdem werden die Flurstücke 900, 901, 903, 906, 909 zumindest teilweise betroffen. Die Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches ist auf der nachfolgenden Abbildung dargestellt.

Abbildung:   Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2.05 „Die Herrenbeune - 1. Änderung und Erweiterung, im STT Villingen (Karte unmaßstäblich, genordet)

Ziel und Zweck der Planung

Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage auf Baugrundstücke für Wohnzwecke, beabsichtigt die Stadt Hungen im Stadtteil Villingen ein neues Baugebiet auszuweisen. Bei dem Baugebiet handelt es sich um Flächen, die aufgrund der ehemals gewerblichen Nutzung, z. T. bereits bebaut sind. Die Baugebietsausweisung dient daher der Wiedernutzbarmachung von Flächen.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.

zu 2.)     Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet im Zeitraum vom

Montag, den 31.10.2022 bis einschl. Montag, den 05.12.2022

statt. Während dieser Zeit können der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und vorläufigem Umweltbericht, in der Stadtverwaltung Hungen, Kaiserstraße 7, 35410 Hungen, Fachbereich Technische Dienste, Zimmer EG 07 zu den nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten:

Montag                08:00 - 12:30 Uhr

Dienstag              08:00 - 16:30 Uhr

Mittwoch              07:00 - 12:30 Uhr

Donnerstag         14:00 - 18:00 Uhr

Freitag                  08:00 - 12:30 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung eingesehen werden, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

Während dieser Beteiligungsfrist hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit sich zu informieren und durch Änderungs- und Ergänzungswünsche die Planung zu beeinflussen. Die Äußerung kann schriftlich erfolgen, wünscht ein Bürger die Protokollierung seiner Äußerung oder die Erörterung des Vorentwurfes, so kann dies geschehen. Im betreffenden Zeitraum können von jedermann Stellungnahmen auch per E-Mail bei der Stadt Hungen (info@hungen.de) sowie beim beauftragten Planungsbüro (R.Hofmann@Hofmann-Plan.de) unter Angabe des Betreffs „FNPÄ und BP Nr. 2.05-2.BA“, vorgebracht werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung, sowie die Vorentwürfe der Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplanes einschl. der Begründung sowie der vorläufige Umweltbericht, können auch auf der Internetseite der Stadt Hungen unter „https://www.hungen.de“ (Rubrik: Umwelt & Stadtentwicklung/Bebauungspläne im Verfahren) eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter „https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan/gemeinden-von-a-bis-z“.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird hinsichtlich der Änderung des Flächennutzungsplans darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 Umwelt-Rechtsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 Umwelt-Rechtsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB wurden dem Planungsbüro Hofmann, aus 35410 Hungen übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Hungen, 21.10.2022

Der Magistrat der Stadt Hungen

 

 

gez. R. Wengorsch

(Bürgermeister)