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Öffentliche Bekanntmachung 

Bauleitplanung der Stadt Hungen
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1.2.2 „An der Lindenallee“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hungen hat in Ihrer Sitzung am 16.12.2025 gem. § 2 (1) BauGB beschlossen, das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1.2.2 „An der Lindenallee“ durchzuführen und die frühzeitigen Beteiligungen gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 durchzuführen.

Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans „An der Lindenallee“ hat eine Größe von ca. 7.500 m² (rund 0,75 ha) und befindet sich in zentraler Lage der Stadt Hungen an der Lindenallee. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist auf dem beigefügten Lageplan dargestellt.

Ziele und Zwecke der Planung

Das im Jahr 2018 genehmigte Seniorenzentrum Am Limes in Hungen verzeichnet aufgrund der hohen Nachfrage einen zusätzlichen Bedarf an Pflege- und Betreuungsräumen. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, wurde durch den Betreiber das angrenzende Nachbargrundstück Lindenallee 6 - 8 erworben. Auf dem Grundstück ist die Errichtung eines Erweiterungsbaus vorgesehen, der das bestehende Angebot sinnvoll ergänzen soll. Der Neubau soll im Erdgeschoss Räumlichkeiten für eine Tagespflege schaffen; in den Obergeschossen sollen insgesamt bis zu 63 Appartements geschaffen werden. Zur Sicherstellung effizienter Abläufe in der Pflege ist eine bauliche Verbindung zwischen dem bestehenden Gebäude und dem geplanten Erweiterungsbau vorgesehen. Um diese Verbindung beider Gebäude zu schaffen, soll der bestehende Cafébereich im Erdgeschoss bis an die Grundstückgrenze erweitert werden. Auf diese Weise entsteht eine direkte bauliche Verbindung zwischen Bestandsgebäude und Erweiterungsbau. Für die Erweiterung des Cafébereichs im Bestandsgebäude ist ebenfalls ein Bauantrag erforderlich.

Das Grundstück des Seniorenzentrums und die vorgesehene Erweiterungsfläche befinden sich im räumlichen Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans „An der Lindenallee“. Die vorgesehene Erweiterung der baulichen Anlagen erfordern eine Änderung der bislang getroffenen planungsrechtlichen Festsetzungen, insbesondere zum Maß der baulichen Nutzung.

Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1.2.2 „An der Lindenallee“ hat eine Größe von ca. 7.500 m² (rund 0,75 ha) und befindet sich in zentraler Lage von Hungen an der Lindenallee.

Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr.1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen der Veröffentlichung der Vorentwurfsunterlagen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans einschließlich seiner Begründung wird in der Zeit von

Montag, dem 16.03.2026 bis einschließlich Freitag, den 24.04.2026

im Internet wie folgt veröffentlicht:

  • auf der Internetseite der Stadt Hungen unter „https://www.hungen.de“ (Rubrik: Umwelt & Stadtentwicklung/Bebauungspläne im Verfahren)

Auf die vorgenannte Internetseite der Stadt Hungen wird auch im Zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) verwiesen.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die genannten Unterlagen im Rathaus der Stadt Hungen, Kaiserstraße 7, 35410 Hungen, Fachbereich Technische Dienste, Zimmer EG 07  während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangt werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift und/oder Mailadresse des Verfassers zweckmäßig. Stellungnahmen sollen elektronisch an info@Hungen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben

Hungen, 10.03.2026

Magistrat der Stadt Hungen

gez. Rainer Wengorsch
Bürgermeister