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Feiertagsrecht
Beachtung des Feiertagsrechts über die Osterfeiertage
Die Stadt Hungen weist angesichts der bevorstehenden Ostertage auf die Regeln des Feiertagsrechts hin.
An diesen gesetzlichen Feiertagen sind gemäß dem Hessischen Feiertagsgesetz von 4:00 bis 12:00 Uhr unter anderem öffentliche Tanzveranstaltungen verboten. Dieses Verbot beginnt bereits am Gründonnerstag, 02. April, ab 4:00 Uhr und endet erst am Karsamstag, 03. April, um 24:00 Uhr. Am Ostersonntag und Ostermontag, 05. April und 06. April, besteht das Verbot jeweils in der Zeit von 4:00 bis 12:00 Uhr.
Karfreitag ist ein stiller Feiertag. Das Hessische Feiertagsrecht stellt stille Feiertage unter besonderen Schutz. Die Durchführung von Veranstaltungen oder Musikdarbietungen sind daher am Karfreitag gänzlich untersagt. Wir bitten dies bei der Planung von Veranstaltungen zu berücksichtigen. Auch der Betrieb einer Spielhalle entspricht nicht dem Charakter der stillen Feiertage und ist daher am Karfreitag von 0:00 Uhr an verboten.
Bürgermeister Wengorsch bittet um Beachtung und Verständnis.


