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Anmeldung eines vorübergehenden Betriebes einer Gaststätte entfällt für Vereine
Mit dem ersten Bürokratieabbaugesetz gibt es ab sofort eine deutliche Erleichterung für Vereine. Musste bislang für eine Veranstaltung beim Ausschank von Getränken eine Anzeige über den vorübergehenden Betrieb einer Gaststätte vorgelegt werden, so ist diese Anzeige ab sofort bei nicht-gewinnorientierten Organisationen und Initiativen nicht mehr erforderlich.
Ende Dezember 2025 wurde das erste Bürokratieabbaugesetz verabschiedet. Mit der Veröffentlichung der Änderungen wird vor allem das Ehrenamt bei Veranstaltungsdurchführungen deutlich entlastet. Vereine und sonstige ehrenamtliche Organisationen müssen den Ausschank von Getränken bei Festen ab sofort nicht mehr anzeigen, wie es bislang des Hessische Gaststättengesetz vorsah.
Die Änderung führt nicht nur zu einer Entlastung der Organisatoren, sondern macht sich entsprechend in einer Entlastung der Verwaltung bemerkbar. Was bleibt, ist eine enge Zusammenarbeit von Veranstaltern und der Ordnungsbehörde der Stadt Hungen, um sicherheitsrelevante Fragen vorab zu klären. Den Veranstaltern wird daher auch weiterhin empfohlen, sich im Rahmen der Planung mit dem Ordnungsamt der Stadt Hungen abzustimmen und die Veranstaltung selbst über den Online-Service auf der Internetseite der Stadt Hungen anzuzeigen.

