- Rathaus & Politik
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Kultur
- Veranstaltungen, Feste und Märkte
- Freizeitaktivitäten & Kulturerlebnis
- Gastronomie & Unterkünfte
- Vereine
- Sportvereine
- Vereine für Umwelt, Naturschutz und Landschaftspflege
- Vereine für Kunst, Film und Fotografie
- Vereine für Heimat und Traditionspflege
- Vereine für Soziales Engagement
- Karnevalsvereine
- Vereine für Städtepartnerschaften und internationale Beziehungen
- Vereine für Musik und Gesang
- Vereine für Tanz, Theater und Kultur
- Umwelt & Stadtentwicklung
- Datenschutz
- Impressum
Gewerbe anmelden
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie:
- einen Betrieb neu errichten,
- eine Zweigniederlassung neu errichten,
- eine unselbstständige Zweigstelle neu errichten,
- einen bestehenden Betrieb übernehmen, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht,
- ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln,
- einen Betrieb aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde verlegen (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe des Betriebs bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).
Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden. Die Anmeldepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.
Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind:
- Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
- Freie Berufe
- Verwaltung eigenen Vermögens
Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.
Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, den zuständigen Behörden die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.
Spezielle Hinweise für - Stadt HungenWelche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung)
- notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Handelsregisterauszug,
- Beiblatt Vertretungsberechtigte
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Gewerbeamt bzw. die Stadt oder Gemeindeverwaltung am Ort des Betriebssitzes.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Lea-Marie Macht
- Frau Katja ReitzBereichsleiterin 22
- Frau Larissa Wagner
