
AKTUELLE INFORMATIONEN ZUR CORONA-PANDEMIE
Impfungen: Unterstützung bei Online-Terminvergabe für Personen ab 80 Jahren, Informationen hier
Ab 11. Januar, Pressemitteilung der Hessischen Landesregierung vom 6. Januar 2021, hier:
Verschärfte Kontaktbeschränkung: private Treffen nur noch zwischen einem Haushalt und einer weiteren Person (Kinder zählen mit).
Schulen und Kinderbetreuung: Schülerinnen und Schüler sollen bis Klasse 6, wo immer möglich, dem Präsenzunterricht fernbleiben. Ab Jahrgangsstufe 7 gibt es mit der Ausnahme von Abschlussklassen Distanzunterricht. Klassenarbeiten finden in der Regel nicht statt
Kitas sollen nur in Fällen dringender Betreuungsnotwendigkeiten in Anspruch genommen werden.
Um bspw. Tagesausflüge und überlaufene touristische Ziele zu vermeiden, wird für Gebiete mit einer Inzidenz von über 200 der Bewegungsradius auf 15 Kilometer eingeschränkt.
Seit 13. Dezember: Nächtliche Ausgangssperre im Landkreis Gießen zwischen 21 und 5 Uhr, Ausnahmen: u.a. Berufliche Tätigkeit, Pflege und Betreuung, Versorgung von Tieren, Pressemitteilung Landkreis Gießen, hier
Pressemitteilung der Hessischen Landesregierung vom 14.12.2020, hier
Nach Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 13. 12.2020 gilt
seit dem 16. Dezember 2020 voraussichtlich bis zum 31. Januar 2021:
Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel der Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, der Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte der Apotheken, der Sanitätshäuser, der Drogerien, der Optiker, der Hörgeräteakustiker, der Tankstellen, der Kfz-Werkstätten, der Fahrradwerkstätten, der Banken und Sparkassen, der Poststellen, der Reinigungen, der Waschsalons, des Zeitungsverkaufs und der Tabakläden, der Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, des Weihnachtsbaumverkaufs, der Friedhofsgärtnereien und des Großhandels wird geschlossen. Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden. Baumärkte können ausschließlich für gewerblich tätige Handwerker öffnen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.

Bürgerbüro
Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen des Bürgerbüros und Kontaktdaten der richtigen Ansprechpartner.
Hier finden Sie Formulare.
Einfache Melderegisterauskunft (Online-Verfahren), hier (externer Link)

Tourismus
Über die Vielfalt an Sehenswürdigkeiten und möglichen Aktivitäten in Hungen und der Region "Westlicher Vogelsberg" (gemeinsam mit Grünberg, Laubach und Lich) informieren wir Sie ausführlich auf https://www.westlicher-vogelsberg.de/ (externer Link).

Aktuelle Informationen zu den Sitzungen der städtischen Gremien
Der Haupt- und Finanzausschuss tagt am 21. Januar, 19.00 Uhr: Tagesordnung, hier
Hungener Anzeiger
Hier finden Sie aktuelle Informationen zum neuen cmsweb des Hungener Anzeigers als Präsentation des Wittich Verlages.
Hier finden Sie die Richtlinien für redaktionelle Veröffentlichungen von Vereinen, Kirchen und Verbänden im Hungener Anzeiger.
Hier erhalten Sie die jeweils aktuelle und die vergangenen Ausgaben des amtlichen Mitteilungsblattes der Stadt Hungen kostenfrei als ePaper.
Bitte beachten Sie die geänderte Zustellung des Hungener Anzeigers ab Januar 2020.