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Winterbaden in Zeiten der Vogelgrippe
Einstellige Wassertemperaturen zum Baden sind nichts für jeden. Und doch gibt es sie, die Schwimmerinnen und Schwimmer, die kein Wetter scheuen und regelmäßig ihre Bahnen in den öffentlichen Gewässern ziehen. Dieser Tage ist dabei eine gewisse Vorsicht anzuraten.
Auch wenn das Übertragungspotential der Geflügelpest auf den Menschen äußerst gering ist und nach Einschätzung des Umweltbundesamtes kein Risiko besteht, dass sich der Erreger beim Baden in Badeseen auf den Menschen übertragt, so rät das Gesundheitsamt dazu, die allgemeinen Hygieneregeln zu beachten.
Wer also dieser Tage in den Badeseen schwimmt, sollte insbesondere Vögel und verkotete Bereiche meiden und sich bei versehentlichem Kontakt mit Vogelkot gründlich waschen.
Weiterhin gilt: Wer in der Natur verendete oder erkrankte Wildvögel findet, sollte diese nicht berühren und die Funde dem Veterinäramt melden. Dies betrifft neben Kranichen auch Störche, Schwäne, Enten, Gänse und Greifvögel. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.
Das Veterinäramt des Landkreises Gießen ist unter der Telefonnummer 0641 9390-6200 und per E-Mail an poststelle.avv@lkgi.de zu erreichen.


