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Schutz vor Geflügelpest: Tote Kraniche und andere Wasservögel nicht berühren und melden

Erreger grassiert unter Zugvögeln

Landkreis Gießen. Bundesweit kommt es derzeit zu einem Sterben von Kranichen und bestimmten Wasservogelarten, die mit dem Erreger der Geflügelpest infiziert sind. Auch der Landkreis Gießen ist von diesem Kranichsterben betroffen, wie das Veterinäramt mitteilt. Tote Kraniche wurden in den vergangenen Tagen vor allem in den Zugvögel-Rastgebieten im Bereich der Hungener Seen, aber auch im Stadtgebiet Lich gefunden.

Bei mehreren toten Kranichen besteht nach der ersten Untersuchung durch den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor ein Hinweis auf eine Infektion mit Geflügelpest-Virus H5. Dieser Erreger gilt als hochpathogen. Das bedeutet, er hat die Fähigkeit, besonders schwere Erkrankungen zu verursachen. Eine Bestätigung durch das Friedrich-Löffler-Institut für Tiergesundheit steht noch aus. Andere Nachweise in den vergangenen Tagen betrafen niedrigpathogene Erreger.

Es besteht keine Gefahr für Menschen. Wer einen toten Vogel entdeckt, sollte diesen dennoch nicht berühren, Abstand halten und das Veterinäramt informieren. Betroffen sind neben Kranichen auch Störche, Schwäne, Enten, Gänse und Greifvögel. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.

Auch Hunde sollten von toten Vögeln ferngehalten werden. In Naturschutzgebieten ist grundsätzlich eine Leinenpflicht für Hunde zu beachten.

Das Veterinäramt weist Geflügelhaltungen auf die strikte Einhaltung der sogenannten Bio-Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung hin. Dabei geht es darum, Kontakte zwischen gehaltenem Geflügel und Wildvögeln zu vermeiden. Das Hessische Landwirtschaftsministerium gibt Hinweise unter https://landwirtschaft.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/Gefluegelpest

Das Veterinäramt des Landkreises Gießen ist zu erreichen (auch am Wochenende) unter Telefon 0641 9390-6200, E-Mail: poststelle.avv@lkgi.de