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Schutz vor der Geflügelpest: Aufstallungspflicht nur noch im Bereich der Hungener Seen
Landkreis Gießen. Zum Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest galt in Teilen des Landkreises Gießen bis jetzt eine Aufstallungspflicht – so für Bereiche entlang der Lahn, der Bieber, große Teile des Stadtgebietes Hungen sowie den Licher Stadtteil Bettenhausen. Das Veterinäramt des Landkreises Gießen hebt die Aufstallungspflicht nun überall mit einer Ausnahme auf: In den direkt an die Hungener Seen angrenzenden Bereichen gilt die Aufstallungspflicht weiterhin. Hier kommt es nach wie vor zu Funden toter Wildvögel, die mit dem Geflügelpest-Erreger infiziert sind. Betroffen sind Trais-Horloff und Teile von Bellersheim, Inheiden, Langd, Obbornhofen, Steinheim und Utphe. Eine interaktive Karte des Gebietes ist online auf der Seite des Friedrich-Löffler-Instituts für Tiergesundheit einzusehen unter https://t1p.de/ie8a9.
Die Änderung wird durch eine Allgemeinverfügung geregelt, die am Sonntag, 1. März, in Kraft tritt.
„Geflügel- beziehungsweise Vogelhaltungen im gesamten Landkreis sind jedoch weiterhin aufgerufen, auf Hygiene zu achten und die sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten“, appelliert der hauptamtliche Kreisbeigeordnete und zuständige Dezernent Christian Zuckermann. Biosicherheitsmaßnahmen sind die Bezeichnung für Vorkehrungen, um einen Eintrag des Erregers von Wildvögeln auf gehaltene Vögel zu verhindern.
Weitere Informationen dazu sowie die Allgemeinverfügung im Wortlaut sind zu finden unter lkgi.de/aktuelle-tierkrankheiten/#gefluegelpest


