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Pressemitteilung

Landkreis Gießen. Rund einen Monat nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem landwirtschaftlichen Betrieb in Hungen-Utphe hebt das Veterinäramt des Landkreises Gießen die zehn Kilometer umfassende Überwachungszone rund um den Ausbruchsbetrieb wieder auf. Damit entfallen in diesem Gebiet die seither geltenden Beschränkungen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Tierseuche. Aber: Für Vogelhaltungen im Bereich der Hungener Seen und angrenzenden Flächen gilt weiterhin eine Pflicht zur Aufstallung. Wer dort Vögel hält, muss außerdem die sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Dies sind Hygiene- und Schutzvorkehrungen, um einen Eintrag des Erregers von Wildvögeln auf gehaltene Vögel zu verhindern. Dies regelt eine neue Allgemeinverfügung des Veterinäramts, die am 20. Februar in Kraft tritt. Sie ist im Wortlaut nachzulesen unter lkgi.de/aktuelle-tierkrankheiten/#gefluegelpest

Aufstallungspflicht rund um Hungen, an Lahn und Bieber

Die Regelungen gelten für das Gebiet der Kernstadt Hungen sowie Bellersheim, Inheiden, Langd, Nonnenroth, Obbornhofen, Rabertshausen, Rodheim, Steinheim, Trais-Horloff und Utphe sowie den Licher Stadtteil Bettenhausen.

Auch die bereits seit Ende Januar geltende Aufstallungspflicht für Haltungen in bestimmten Gebieten entlang von Lahn und Bieber bleibt weiterhin bestehen.

Die genauen Gebiete sind online über eine interaktive Karte auf der Seite des Friedrich-Löffler-Instituts für Tiergesundheit zu sehen unter https://t1p.de/ijilp

Hintergrund: Auch wenn es zu keinem weiteren Nachweis des Erregers in einer Haltung kam, werden nach wie vor allem in der Nähe von Gewässern tote Wildvögel gefunden, bei denen das Geflügelpest-Virus nachgewiesen wird. „Daher gibt es leider keine Entwarnung der Geflügelpest-Situation. Wer Geflügel hält, ist dringend aufgerufen, Schutzvorkehrungen einzuhalten und grundsätzlich auf Hygiene achten, um das Risiko einer Verschleppung des Erregers zu reduzieren“, appelliert hauptamtlicher Kreisbeigeordneter und Dezernent Christian Zuckermann.

Das Geflügelpestvirus ist bisher nicht gut an den Menschen angepasst. Daher wird es nur sehr selten auf Menschen übertragen. Durch das aktuelle Geflügelpestgeschehen besteht keine Gefahr für Menschen in der Umgebung.

Wer in der Natur verendete Wildvögel findet, sollte diese jedoch nicht berühren und die Funde dem Veterinäramt melden. Dies betrifft neben Kranichen auch Störche, Schwäne, Enten, Gänse und Greifvögel. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.

Es ist nicht erforderlich, dem Veterinäramt jeden verletzten Vogel zu melden. Vor allem während des Vogelzugs kann es vorkommen, dass verletzte oder geschwächte Vögel zurückbleiben. Wichtig ist, dass rastende Zugvögel nicht durch Spaziergänger oder freilaufende Hunde gestört werden, da jede Störung und jedes Auffliegen eine Belastung und Kräfteverzehr bedeuten, darauf weist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Gießen hin. In Naturschutzgebieten gilt eine Leinenpflicht für Hunde und in vielen Fällen auch ein Wegegebot. Mit Rücksicht auf rastende Vögel sollten ausgewiesene Wege grundsätzlich nicht verlassen werden.

Das Veterinäramt des Landkreises Gießen ist unter der Telefonnummer 0641 9390-6200 und per E-Mail an poststelle.avv@lkgi.de zu erreichen.

Weitere Informationen unter lkgi.de/aktuelle-tierkrankheiten/#gefluegelpest sowie unter https://landwirtschaft.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/Gefluegelpest