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Pressemitteilung Landkreis Gießen

Verdacht auf Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb in Hungen

Landkreis Gießen/Hungen. In einem Geflügelbetrieb in Hungen besteht der Verdacht auf einen Ausbruch der Geflügelpest. Untersuchungen des Landesbetriebs Hessisches Landeslabor wiesen am Sonntag, 18. Januar, den Erreger H5 nach. Diese Proben werden nun im Labor des Friedrich-Löffler-Instituts für Tiergesundheit (FLI) untersucht. Das Veterinäramt des Landkreises Gießen musste die Tötung von rund 19.000 Masthähnchen des Betriebs anordnen.

Das Veterinäramt bereitet nun eine sogenannte Schutzzone mit drei Kilometern Radius sowie eine Überwachungszone mit zehn Kilometern Radius rund um den betroffenen Betrieb im Stadtteil Utphe vor. Damit sind Beschränkungen für das Verbringen von Geflügel und Geflügelprodukten sowie die Pflicht zur Aufstallung verbunden. Über diese Beschränkungen wird nochmals gesondert informiert. Betroffen davon sind auch Teile des angrenzenden Wetteraukreises.

In dem betroffenen Geflügelbetrieb war es am vergangenen Wochenende zu einem auffälligen Sterben von Tieren gekommen, das umgehend tierärztlich abgeklärt wurde. Der Betrieb reagierte rasch und korrekt. Das Veterinäramt leitete in Abstimmung mit dem hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat die erforderlichen Schritte ein.

„Vor dem Hintergrund des erheblichen Ansteckungsrisikos, der Geschwindigkeit der Ausbreitung im Bestand und auch des Leids der erkrankten Tiere war eine Tötung notwendig“, sagte Christian Zuckermann, Dezernent für Veterinärwesen des Landkreises Gießen. „Der Schutz der Tiere aller umliegenden Haltungen hat oberste Priorität.“ Die Tötung erfolgte am Montag, 19. Januar, unter amtstierärztlicher Aufsicht. Das Ordnungsamt der Stadt Hungen unterstützte mit Absperrmaßnahmen, die Feuerwehr Heuchelheim und die Feuerwehr Hungen mit Aufbau, Abbau und Reinigung einer Dekontaminationsschleuse für Fahrzeuge.

Bereits im November 2022 war es in einem anderen, benachbarten Betrieb in Utphe zu einem Ausbruch der Geflügelpest gekommen. Der Ort liegt unweit von Seen, die als Rastgebiet von Zugvögeln gelten. Bereits im vergangenen Herbst wurden hier mehrere infizierte Wildvögel gefunden.

Alle Geflügelhaltungen im Landkreis sind grundsätzlich und dringend zur Einhaltung der sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen aufgerufen. Darunter fallen Schutz- und Hygienevorkehrungen, um einen Eintrag der Geflügelpest von Wildvögeln auf gehaltene Vögel zu verhindern. Wer Geflügel hält, muss dies außerdem dem Veterinäramt sowie der hessischen Tierseuchenkasse anzeigen. Dies gilt für alle Haltungen – auch für Kleinst- und Hobbyhaltungen.

Info: Geflügelpest

Das Geflügelpestvirus ist bisher nicht gut an den Menschen angepasst. Daher wird es nur sehr selten auf Menschen übertragen. Durch das aktuelle Ausbruchsgeschehen besteht keine Gefahr für Menschen in der Umgebung.

Wer in der Natur verendete oder erkrankte Wildvögel findet, sollte diese nicht berühren und die Funde dem Veterinäramt melden. Dies betrifft neben Kranichen auch Störche, Schwäne, Enten, Gänse und Greifvögel. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.

Das Veterinäramt des Landkreises Gießen ist unter der Telefonnummer 0641 9390-6200 und per E-Mail an poststelle.avv@lkgi.de zu erreichen.

Weitere Informationen unter lkgi.de/aktuelle-tierkrankheiten/#gefluegelpest sowie unter https://landwirtschaft.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/Gefluegelpest