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Bürgerinformation zur Gefahrenabwehr von Trockenschäden in öffentlichen Grünanlagen
Unweit des Freibads Hungen in der Flur 3/142 und 3/143 (Am Totengässchen, An den Jungehansen) wurden große Gehölze mit Trockenschäden in der Baumkrone festgestellt.
Die Bäume wurden in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde bezüglich Standsicherheit und den Schutzbestimmungen für Flora und Fauna nach §39 des BNatSchG untersucht. Nach einer Begehung mit Mitarbeitern des Bauhofs wurde von der Unteren Naturschutzbehörde das Rückschneiden des Totholzes unter Berücksichtigung des Artenschutzes genehmigt.
Aufgrund der Dringlichkeit und Lage sind die Maßnahmen zur Verkehrssicherung nicht verschiebbar.
Die abgängigen Robinien sind Bestandteil der Ausgleichsplanung (Aufbau gestufter Waldrand) zum angrenzenden B-Plan und teilweise als Höhlenbäume zum Erhalt festgesetzt. Im Sinne der Eingriffsminimierung erfolgt für die festgesetzten Bäume lediglich eine Kronenkappung. Es wird ein Stammtorso auf 5-6 m Höhe stehen gelassen.
Die Arbeiten erfolgen unter visueller Kontrolle auf Fortpflanzungs- und Ruhestätten unter Einsatz eines Hubsteigers. Sofern Baumhöhlen entnommen werden müssen, sind diese endoskopisch zu untersuchen und die Entnahme ist zu dokumentieren.
Die notwendigen Arbeiten werden zeitnah durch eine Fachfirma durchgeführt werden.
Erster Stadtrat Schmidt bittet um Beachtung.