- Rathaus & Politik
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Kultur
- Veranstaltungen, Feste und Märkte
- Freizeitaktivitäten & Kulturerlebnis
- Gastronomie & Unterkünfte
- Vereine
- Sportvereine
- Vereine für Umwelt, Naturschutz und Landschaftspflege
- Vereine für Kunst, Film und Fotografie
- Vereine für Heimat und Traditionspflege
- Vereine für Soziales Engagement
- Karnevalsvereine
- Vereine für Städtepartnerschaften und internationale Beziehungen
- Vereine für Musik und Gesang
- Vereine für Tanz, Theater und Kultur
- Umwelt & Stadtentwicklung
- Datenschutz
- Impressum
Beschränkungen zum Schutz vor der Geflügelpest entfallen
Landkreis Gießen. Die Beschränkungen zum Schutz vor der Geflügelpest im Landkreis Gießen entfallen ab dem 7. März vollständig. Im Januar hatte das Veterinäramt aufgrund zahlreicher Nachweise des Geflügelpestvirus bei Wildvögeln in der Nähe von Flüssen und Seen sogenannte Aufstallungszonen eingerichtet. In diesen Zonen mussten Vögel und Geflügel dauerhaft in geschlossenen Ställen oder unter einer Abdeckung bleiben, um so Einträge und ein Eindringen von Wildvögeln zu verhindern.
Wegen der positiven Entwicklung der aktuellen Seuchenlage können sowohl die Aufstallungspflicht als auch die damit zusammenhängenden weiteren Schutzvorkehrungen nun komplett entfallen. Das Veterinäramt hebt die mit der letzten Allgemeinverfügung bereits verkleinerte Aufstallungszone im Bereich der Hungener Seen auf. Die Änderung wird durch eine Allgemeinverfügung geregelt, die am Samstag, 7. März, in Kraft tritt.
Biosicherheitsmaßnahmen werden weiterhin empfohlen
„Das Veterinäramt beobachtet das Geflügelpestgeschehen weiterhin und bewertet dieses ständig neu“, sagt der zuständige Dezernent Christian Zuckermann. „Daher sind auch kurzfristige Anpassungen der Vorkehrungen zum Eindämmen des Geschehens möglich.“
Es sei davon auszugehen, dass das Virus unter Wildvögeln dauerhaft verbreitet ist und vor allem Wasservögel wie Enten und Gänse auch infiziert sein können, ohne zu erkranken. „Vogel- und Geflügelhaltungen empfehlen wir nach wie vor, die sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Darunter fallen Schutz- und Hygienevorkehrungen, um eine Übertragung der Geflügelpest von Wildvögeln auf gehaltene Vögel zu verhindern.“
Das Veterinäramt des Landkreises Gießen ist unter der Telefonnummer 0641 9390-6200 und per E-Mail an poststelle.avv@lkgi.de zu erreichen.
Weitere Informationen sowie die Allgemeinverfügung im Wortlaut sind zu finden unter lkgi.de/aktuelle-tierkrankheiten/#gefluegelpest.


