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Stellenausschreibung  Ortsgerichtsvorsteher

Die/der Ortsgerichtsvorsteher/in muss ihren/seinen Wohnsitz in Hungen haben. Sie/Er darf nicht als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sein und darf nicht die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben. Nach dem Hessischen Ortsgerichtsgesetz dürfen auch nur solche Personen zu Ortsgerichtsvorstehern ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein. Im Dienst befindliche Richter sowie Beamte im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichts steht, sollen nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden.

Die Amtszeit beträgt in der Regel zehn Jahre. Sie kann auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn die vorgeschlagene Person das 65. Lebensjahr vollendet hat.

 

Zuständigkeiten:

  • öffentliche Beglaubigung von Unterschriften;
  • Beglaubigung von Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden;
  • Erstattung einer Sterbefallanzeige nach dem Tod einer Person, die in dem Bezirk des Ortsgerichts ihren letzten/gewöhnlichen Aufenthalt gehabt hat;
  • auf Ersuchen der Gerichte Auskunftserteilung über Besitzerverhältnisse oder persönliche Verhältnisse der in dem Bezirk wohnenden oder sich aufhaltenden Personen;
  • gutachterliche Stellungnahme zu Fragen, die das Gericht für seine Entscheidungen benötigt;
  • auf Ersuchen der Gerichte Aufstellung von Vermögensverzeichnissen und Nachlassinventare.

 

Bewerbungen richten Sie bitte bis 31.12.2025 an den Magistrat der Stadt Hungen, Bereich 11, Kaiserstraße 7, 35410 Hungen, oder per Mail an meckhardt@hungen.de.

Hungen, 12.11.2025

gez.

Eckhardt