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Öffentliche Bekanntmachung Einladung zur Aufklärung der Beteiligten zum geplanten 1. Änderungsbeschluss im Flurbereinigungsverfahren Nidda – Unter-Schmitten

Amt für Bodenmanagement Büdingen

- Flurbereinigungsbehörde -

Bahnhofstraße 33

63654 Büdingen

Tel. +49 (611) 535-0, Fax (0611) 327605-100

E-Mail: info.afb-buedingen@hvbg.hessen.de    

Büdingen, den 10.02.2023

 Gz.: 23.1-BD-05-09-85-01-B-0001#007

 Flurbereinigungsverfahren Nidda-Unter-Schmitten

Verfahrensnummer: F 985

Am 26. August 1991 erfolgte die Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens Nidda – Unter-Schmitten nach § 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) zur Verbesserung der Agrarstruktur, Förderung der allgemeinen Landeskultur und Förderung der Landentwicklung.

Die Abgrenzung des Verfahrensgebiets wurde hinsichtlich der Weiterführung des Flurbereinigungsverfahrens neu erarbeitet. Für das Erreichen der Verfahrensziele sind die ursprünglich aus vermessungstechnischen Gründen zugezogenen Waldflächen „Im Loh“ sowie die Gebiete des Beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens Nidda – Unter-Schmitten Uferrandstreifen (Z 1954) entbehrlich. Um Maßnahmen zur Wasserrahmenrichtlinie an der Ulfa umzusetzen, soll das Gebiet „Rosenacker“, Gemarkung Rabertshausen II, zu dem Flurbereinigungsverfahren zugezogen werden. Die Änderungen des Verfahrensgebiets sind als erheblich zu betrachten.

Die zukünftige Abgrenzung des Verfahrensgebiets ist aus der beigefügten Übersichtskarte ersichtlich.

 

Gemäß § 8 Abs. 2 FlurbG in Verbindung mit § 5 Abs. 1 FlurbG sind vor der beabsichtigten Verfahrensgebietsänderung die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in geeigneter Weise über das Verfahren sowie voraussichtlich entstehende Kosten aufzuklären.

Zu diesem Zweck findet eine Informationsveranstaltung statt am

 

Dienstag, den 14. März 2023 um 19.00 Uhr

im Bürgerhaus der Stadt Nidda im Kleinen Saal,

Hinter dem Brauhaus 15 in 63667 Nidda.

 

Die Informationen zur Aufklärungsversammlung zum 1. Änderungsbeschluss sowie weitere Informationen zum Flurbereinigungsverfahren finden Sie auch auf der Internetseite der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation unter der Internetadresse www.hvbg.hessen.de/F985.

 

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Adresse https://hvbg.hessen.de/Datenschutzhinweis_Flurbereinigungsverfahren-afb-buedingen eingesehen werden.

 

Im Auftrag

 

gez. Höhn

(Verfahrensleiter)