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Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1.38
„Nahversorgungsstandort Gießener Straße"
1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hungen hat in ihrer Sitzung am 17.12.2024 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1.38 „Nahversorgungsstandort Gießener Straße“ beschlossen.
Allgemeines Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für den geplanten Abriss und vergrößerten Neubau des bestehenden REWE Lebensmittelmarktes sowie des Getränkemarktes am bestehenden Standort in der Gießener Straße. In diesem Zuge erfolgt auch die Bereinigung des betroffenen Bebauungsplans „Königsberger Straße“ durch Einbeziehung einer bislang als öffentliche Straße festgesetzten Fläche, die jedoch nie umgesetzt wurde und mittlerweile auch nicht mehr benötigt wird, in das angrenzend festgesetzte Gewerbegebiet.
Der rd. 1,9 ha umfassende Geltungsbereich des Plangebiets liegt im bebauten Siedlungszusammenhang im Nordwesten der Kernstadt und umfasst aus dem Bebauungsplan „Nördlich der Gießener Straße“ das Flurstück Nr. 95/14 (Flur 4) und aus dem Bebauungsplan „Königsberger Straße“ die Flurstücke: Nr. 96/2, 96/3, 97/5, 97/6, 98/4 tlw., 99/1 tlw., 108 tlw., 109/1 tlw., 109/2 tlw., 160/1, 168 tlw. und 171/1 (Flur 4).
Der Bebauungsplan dient der Nachverdichtung sowie sonstigen Maßnahmen der Innenentwicklung und wird nach den Vorschriften des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Die räumliche Lage des Plangebietes sowie die Grenze des Geltungsbereichs gehen aus den nachstehenden Übersichtskarte hervor (gestrichelt/fett umrandeter Bereich).
2. Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan werden im Zeitraum vom
Montag, den 17.11.2025 bis einschließlich Freitag, den 19.12.2025
im Internet unter der Adresse:
https://www.hungen.de/umwelt-stadtentwicklung/infrastruktur/bebauungsplaene-im-verfahren/
sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter der Adresse:
https://bauleitplanung.hessen.de/
zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die o.g. Unterlagen im o.g. Zeitraum in der Stadtverwaltung der Stadt Hungen, Kaiserstraße 7, 35410 Hungen, Fachbereich Technische Dienste, Zimmer EG 07, während der nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten:
montags von 8.00 – 12.30 Uhr
dienstags von 08.00 – 16.30 Uhr
mittwochs von 08.00 – 12.30 Uhr
donnerstags von 14.00 – 18.00 Uhr
freitags von 8.00 – 12.30 Uhr
sowie nach vorheriger Terminvereinbarung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Stellungnahmen können während der o.g. Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an das, gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro über die E-Mail-Adresse:
beteiligung@grosshausmann.de
übermittelt werden, können aber auch schriftlich an die o.g. Adresse der Stadtverwaltung gerichtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, während der o.g. Dienststunden mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift vorzutragen.
Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Gem. § 13a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.
Der räumliche Lage des Plangebietes sowie der Entwurf des Bebauungsplans gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (jeweils fett umrandeter Bereich).
Räumliche Lage des Plangebietes

(OpenStreetMap Grundlage)
Räumlicher Geltungsbereich und Entwurf des Bebauungsplans

(Planteil – HVBG Datengrundlage, genordet, unmaßstäblich)
Hungen, den 14.11.2025
Der Magistrat der Stadt Hungen
gez. R. Wengorsch
Bürgermeister


