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Jahresabschluss der Stadtwerke Hungen zum 31.12.2022

Aufgrund des § 27 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit § 14 Abs. 2 der Eigenbetriebssatzung der Stadtwerke Hungen wird nachfolgend der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses und der Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers öffentlich bekanntgegeben:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hungen hat in ihrer Sitzung am 04.11.2025 beschlossen, den Jahresabschluss 2022 der Stadtwerke Hungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 5 i.V.m. § 9 Nr. 11 der Eigenbetriebssatzung der Stadtwerke Hungen vom 10.01.2003 in der Fassung der 2. Änderung vom 24.08.2017 zu genehmigen und

  1. den Jahresgewinn des Betriebszweiges Wasserversorgung in Höhe von 28.359,99 EUR auf neue Rechnung vorzutragen
  2. den Jahresgewinn des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung in Höhe von 549.209,15 EUR auf neue Rechnung vorzutragen
  3. den Jahresgewinn des Betriebszweigs Photovoltaik in Höhe von 301.729,07 EUR, entgegen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 30. August 2012 wegen fehlender Liquidität, in die Rücklage einzustellen
  4. den Jahresverslust des Betriebszweiges sozialer Wohnungsbau in Höhe von 68.673,36 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Betriebsleitung wird gem. § 114 HGO Entlastung erteilt.

Als Ergebnis ihrer Prüfung erteilte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SWS Schüllermann u. Partner AG dem Jahresabschluss 2022 am 1. Juli 2025 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:

„Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Hungen – bestehend aus der Bilanz zum

31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1.

Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung

der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den

Lagebericht der Stadtwerke Hungen für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31.

Dezember 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen und

Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetztes i.V.m. den einschlägigen

deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und

vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und

Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für

das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und

  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage

des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in

Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des § 26

HesEigBGes i.V.m. § 289 HGB und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen

Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen

Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des

Lageberichtes geführt hat.“

Dreieich, 01. Juli 2025

Schüllermann und Partner AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

gez. MSc. Marcel Kempf

gez. Dipl.-Finw. (FH) Wolfgang Kaiser

Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2022 der Stadtwerke Hungen sind gem. § 27 Abs. 4 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) bis zum 31.12.2026 auf der Homepage der Stadt Hungen veröffentlicht.

Hungen, 07. November 2025                                           Stadtwerke Hungen

                                                                                          gez.: S t r a c k, Kfm. Betriebsleiterin