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Jahresabschluss der Stadtwerke Hungen zum 31.12.2022
Aufgrund des § 27 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit § 14 Abs. 2 der Eigenbetriebssatzung der Stadtwerke Hungen wird nachfolgend der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses und der Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers öffentlich bekanntgegeben:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hungen hat in ihrer Sitzung am 04.11.2025 beschlossen, den Jahresabschluss 2022 der Stadtwerke Hungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 5 i.V.m. § 9 Nr. 11 der Eigenbetriebssatzung der Stadtwerke Hungen vom 10.01.2003 in der Fassung der 2. Änderung vom 24.08.2017 zu genehmigen und
- den Jahresgewinn des Betriebszweiges Wasserversorgung in Höhe von 28.359,99 EUR auf neue Rechnung vorzutragen
- den Jahresgewinn des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung in Höhe von 549.209,15 EUR auf neue Rechnung vorzutragen
- den Jahresgewinn des Betriebszweigs Photovoltaik in Höhe von 301.729,07 EUR, entgegen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 30. August 2012 wegen fehlender Liquidität, in die Rücklage einzustellen
- den Jahresverslust des Betriebszweiges sozialer Wohnungsbau in Höhe von 68.673,36 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Betriebsleitung wird gem. § 114 HGO Entlastung erteilt.
Als Ergebnis ihrer Prüfung erteilte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SWS Schüllermann u. Partner AG dem Jahresabschluss 2022 am 1. Juli 2025 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
„Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Hungen – bestehend aus der Bilanz zum
31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1.
Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den
Lagebericht der Stadtwerke Hungen für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31.
Dezember 2022 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen und
Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetztes i.V.m. den einschlägigen
deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und
vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und
Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für
das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in
Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des § 26
HesEigBGes i.V.m. § 289 HGB und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes geführt hat.“
Dreieich, 01. Juli 2025
Schüllermann und Partner AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
gez. MSc. Marcel Kempf
gez. Dipl.-Finw. (FH) Wolfgang Kaiser
Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2022 der Stadtwerke Hungen sind gem. § 27 Abs. 4 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) bis zum 31.12.2026 auf der Homepage der Stadt Hungen veröffentlicht.
Hungen, 07. November 2025 Stadtwerke Hungen
gez.: S t r a c k, Kfm. Betriebsleiterin

